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Thüringer OVG: 2G im Einzelhandel bleibt bestehen

Von Ole Spötter

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Einzelhandel
Erfurt | Foto: Adriana Gonzaga / Pexels

Auch in Thüringen hat das Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel zurückgewiesen.

Grund für diese Entscheidung sei die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dabei bezog sich das OVG auch auf das aktuelle Infektionsgeschehen in Thüringen, das erheblich abweichend sei gegenüber anderen Bundesländern wie Niedersachsen, wo das zustänidge Gericht die 2G-Regel im Einzelhandel im Dezember gekippt hat.

Der Eilantrag wurde von einem bundesweit tätigen Einzelhändlerin mit mehreren Läden in Thüringen gestellt. Die Antragstellerin bezog sich bei ihrer Klage auf die gleichheitswidrige Behandlung, heißt es in der Mitteilung. Andere Einzelhandelsbereiche wie Buchhandlungen, Gartenfachmärkte und Lebensmittelmärkte sind von der 2G-Regelung ausgenommen, weil sie Produkte des täglichen Bedarfs anbieten. Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist aber der Meinung, dass auch der regelmäßige Kauf von Textilien und Bekleidung notwendig ist und unterstützt Händlerinnen und Händler nun bei Klagen mit einem Argumentationspapier.

Neben Einzelhändler:innen in Thüringen sind in der vergangenen Woche auch Unternehmen in Bremen und Sachsen mit ihren Anträgen gescheitert.

Diese Rechtssprechung gab es bisher zu 2G in Deutschland
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