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Second-Hand-Portale: Wie Verkäufer:innen abgezockt werden

Von DPA

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Einzelhandel
Bild zur Visualisierung Credits: Pexels by Leeloo The First

Bei den Stichwörtern Second-Hand-Portal und Betrug denkt man intuitiv an das Risiko, dass Verkäufer:innen bezahlte Ware vielleicht nicht verschicken. Aber auch bei unbekannten Käufer:innen sollte man Vorsicht walten lassen, warnt die Verbraucherzentrale Hessen. Denn bei ihnen bestehe etwa das Risiko, dass sie sich als Phishing-Betrüger entpuppen.

Paradoxerweise setzt eine aktuelle Betrugsmasche vermeintlicher Käufer:innen genau dort an, wo es die Verkäufer:innen wohl am wenigsten erwartet: nämlich bei durch die Plattform abgesicherten Käufen, wie sie etwa 'Kleinanzeigen.de' oder auch 'Vinted.de gegen Gebühr anbieten.

Verkäufer:innen werden auf eine Fälschung der Plattform-Seite gelockt

Diese Treuhänder-Angebote der Plattformen, bei denen der bezahlte Betrag von der Plattform erst freigegeben und überwiesen wird, wenn die Käufer:innen den Erhalt der Ware bestätigt, werden bei der Betrugsmasche aber letztlich gar nicht genutzt und sind an sich auch nicht unsicher.

Die Betrüger:innen spielen letztlich einfach mit dem Vertrauen, der Erwartungshaltung und dem Nichtwissen von Verkäufer.innn, die das Treuhänder-Angebot der jeweiligen Plattform noch nie benutzt haben. Sie schicken der Verkäuferin oder dem Verkäufer per SMS, E-Mail oder Messenger einen Link oder einen QR-Code, der sie von der offiziellen Plattformseite weglockt und zu einer oft sehr guten Fälschung der jeweiligen Verkaufsplattform-Seite hinführt.

Immer daran denken: Verkäufer:innen bekommen Geld und zahlen keines

Auf dieser Phishing-Seite wird der Verkäufer:innen dann aufgefordert, Konto- oder Kreditkartendaten einzugeben – angeblich um das Geld des Käufers ausgezahlt zu bekommen. Das sollte man natürlich nicht tun, warnen die Verbraucherschützer:innen. Hier gilt der Grundsatz: Verkäufer:innen bekommen Geld und zahlen keines.

Denn mit den eingegebenen Daten nehmen die Betrüger:innen sonst Abbuchungen vor. Der dabei entstandene finanzielle Schaden sei für die Betroffenen dann meist unumkehrbar – insbesondere wenn sie etwa sogar eine Zahlung in ihrer Bank-App freigegeben haben sollten.

Kommunikation läuft ausschließlich über die Plattform

Deshalb ist es enorm wichtig, keine Mailadressen oder Handynummern herauszugeben, sich nicht von der jeweiligen Plattform weglocken zu lassen, immer auf der offiziellen Plattform-Seite zu bleiben und auch ausschließlich über diese Seite, etwa im Chat, zu kommunizieren, erklärt die Verbraucherzentrale.

Bei Versuchen, Kauf- oder Verkaufsgespräche auf Mail, Messenger oder andere Dienste zu verlagern, sollte man den Kontakt sofort abbrechen.

5 Sicherheitstipps der Verbraucherschützer:

  1. Vor einem Verkauf oder Kauf auf einer Plattform darüber informieren, wie die Bezahlung genau abläuft. Warnungen über aktuelle Betrugsmaschen und Sicherheitshinweise in den Hilfe-Centern der Plattformen beachten.

  2. Bei Abweichungen hellhörig werden und niemals persönliche oder sensible Daten übermitteln, schon gar keine Kreditkarten- oder Onlinebanking-Daten.

  3. Betrug und betrügerische Accounts sofort beim jeweiligen Betreibenden der Plattform melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Das kann über das Portal 'Online-Wache' auch im Netz erledigt werden.

  4. Kontobewegungen im Blick behalten. Bei ungewöhnlichen Abbuchungen sofort die Bank kontaktieren: Vielleicht kann die Zahlung noch rückgängig gemacht werden. Im Zweifel Konto und Karten sperren lassen.

  5. Nach einem Vorfall das Passwort für den Plattform-Account ändern und grundsätzlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Anmeldung aktivieren.

Wer in eine Online-Betrugsfalle geraten ist, kann auch die kostenlose Notfall-Check-Seite der Verbraucher:innenzentralen nutzen. Die Seite führt durch einen Fragenkatalog mit Antworten zum Anklicken. Am Ende erhält man eine individuelle Checkliste, was nun zu tun ist.

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