Neues Ladenschlussgesetz in Bayern: Erste Klagen drohen
Wird geladen...
Zum 1. August tritt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft, das vom Landtag Anfang Juli beschlossen wurde. Jetzt haben die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen ihren Widerstand angekündigt.
Mehr verkaufsoffene Abende möglich
Die größte Neuerung besteht darin, dass Verbraucher:innen künftig auch in digitalen Kleinstsupermärkten, die ohne Personal auskommen, sonntags rund um die Uhr einkaufen können. Allerdings darf die Verkaufsfläche nicht größer als 150 Quadratmeter sein.
Für alle anderen Geschäfte – mit Ausnahme von Tourismusregionen – bleibt die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf maximal vier im Jahr beschränkt. Zudem sind dazu besondere Anlässe wie Stadtfeste oder Messen erforderlich. Geht es um verkaufsoffene Abende, so wurden hier die Möglichkeiten für alle Geschäfte ausgeweitet: Während solche verkaufsoffenen Abende bislang auch nur im Rahmen von gemeindlichen Anlässen wie Festen oder Messen veranstaltet werden konnten, dürfen Gemeinden künftig auch ohne derartige Anlässe an bis zu acht Werktagen die Öffnungszeiten bis 24 Uhr verlängern.
Auch einzelne Geschäfte – nicht nur Gemeinden - dürfen an vier Tagen im Jahr ebenfalls bis Mitternacht öffnen. Dies soll beispielsweise ermöglichen, dass in Geschäften Events durchgeführt werden können, ohne dabei die Kassen schließen zu müssen. Eine Mitteilung an die Gemeinde soll hier ausreichen.
Flexiblere Regelungen gibt es in den Tourismusgebieten. Hier dürfen Geschäfte bislang ohnehin schon an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen öffnen. Lockerungen soll es beim Sortiment geben, und Gemeinden sollen künftig selbst bestimmen können, wo ein Tourismusverkauf zugelassen wird.
Langjähriger Kampf ums Ladenschlussgesetz
Bayern ist das letzte Bundesland in Deutschland, in dem noch das Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956 gilt. Seit 2004 dürfen die Bundesländer ihren Ladenschluss in eigenen Gesetzen regeln. Vor allem mit Blick auf den zeitlich nicht eingeschränkten Onlinehandel haben Einzelhändler:innen immer wieder eine Flexibilisierung gefordert, der viele Bundesländer gefolgt sind.
Auch in Bayern gab es immer wieder Anläufe, die Regelungen zu lockern – allerdings immer mit heftigem Widerstand von Seiten der Gewerkschaften und der Kirchen. Und so ist es auch diesmal. Gerade erst hat die „Allianz für den freien Sonntag“, eine Interessenvertretung des Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, eine Beschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof angekündigt. Diese richtet sich vor allem gegen die Sonntagsöffnung der Digitalsupermärkte und bezieht sich auf Artikel 147 der Bayerischen Verfassung. Dort steht, „die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt“.
„Dass dieser Artikel durch das neuen Ladenschlussrecht auf vielfältige Weise in Frage gestellt und verletzt wird, darauf haben Gewerkschaften und Kirchen im Anhörungsverfahren nachdrücklich hingewiesen. Die Kritik wurde jedoch in den federführenden Ministerien und in den meisten Landtagsfraktionen weitgehend ignoriert“, schreibt die Allianz auf ihrer Website.