Hamburg: Einzelhandel und Außengastronomie dürfen wieder öffnen
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Nach dem Ende der Ausgangsbeschränkungen und dem Neustart an Schulen und Kitas hat Hamburgs rot-grüner Senat weitere Lockerungen bei den Corona-Auflagen auf den Weg gebracht. Unter anderem dürfen am Wochenende unter strengen Auflagen die Außengastronomie und der Einzelhandel wieder öffnen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher am Dienstag im Anschluss an eine Senatssitzung sagte.
Voraussetzung für das Shoppen ist jedoch eine nach Ladengröße begrenzte Kundenzahl und die Abgabe persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung. Das gilt auch für die Außengastronomie, bei der maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen. Negative Corona-Tests seien nicht erforderlich, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz stabil bei unter 50 bleibe. Ursprünglich sollte die Außengastronomie frühestens Anfang Juni wieder öffnen dürfen.
Zudem sollen sogenannte körpernahe Dienstleistungen und der praktische Fahrunterricht wieder möglich sein. Dort sind jedoch negative Corona-Tests vorzulegen. Nach dem Stufenplan der rot-grünen Regierung sollen zu Pfingsten auch wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen können und die abstandsunabhängige Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen wegfallen. Am 28. Mai sollen unter strengen Auflagen Theater wieder öffnen und Konzerte gestattet sein.
In Hamburg war die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Montag erstmals seit Mitte Oktober 2020 wieder unter die Marke von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gefallen. Am Dienstag betrug sie 43,5. (dpa)
Bild: Thorsten Jutzie / pixelio.de