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H&M-Store-Managerinnen müssen Geldstrafe zahlen wegen Schikane gegenüber Betriebsrätin

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Foto: H&M

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte zwei Store-Managerinnen einer Nürnberger H&M-Filiale zu einer Geldstrafe, weil sie eine Betriebsrätin schikaniert haben sollen. Die Beschuldigten hatten der Betriebsrätin Sonderaufgaben und eine Lohn-Zulage gestrichen, was die Betriebsrätin als Strafe für ihr Engagement verstand. Konkret hatten die Store-Managerinnen laut Strafbefehl (der FashionUnited vorliegt) der Verkaufsmitarbeiterin die Zusatz-Funktion als Sales Advisor Advanced entzogen, zu der beispielsweise die Schließfunktion, Tresor- und Schlüsselgewalt gehören. Aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit und anlässlich wiederholter Freistellungen habe die Betriebsrätin diese Funktion aber nicht mehr zufriedenstellend ausüben können, so die Begründung der Angeklagten.

Gegen die beiden Store Managerinnen sind zuvor inhaltsgleiche Strafbefehle ergangen. Beide haben hiergegen Einspruch eingelegt, so dass am 20. Juli eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg stattfand, in der die Vorwürfe aus den Strafbefehlen öffentlich verlesen wurden. Unmittelbar danach fanden Rechtsgespräche zwischen den Prozessbeteiligten statt. Eine der beiden Angeklagten hatte den Einspruch sodann zurückgenommen, so dass der gegen sie erlassene Strafbefehl rechtskräftig wurde (Geldstrafe). Die zweite Angeklagte hatte den Einspruch auf die Rechtsfolgen (die Strafhöhe) beschränkt. Beide müssen nun eine Geldstrafe zahlen.

Anklage betrifft Privatpersonen, nicht das Unternehmen

In einer Stellungnahme gegenüber FashionUnited erklärt eine H&M-Sprecherin: „Funktionen bedeuten bei H&M, dass über die generelle Tätigkeit hinaus, zusätzliche Aufgaben übernommen werden. Dementsprechend wird eine Funktionszulage gezahlt. Führen Kolleg:innen die zusätzliche Aufgabe nicht mehr aus, wird auch die Funktionszulage nicht mehr gezahlt. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz dürfen Kolleg:innen aufgrund ihres Amtes weder besser noch schlechter gestellt werden. Würden Kolleg:innen ihre Funktionszulage behalten, obwohl sie die Funktion nicht mehr ausüben, könnte dies einer Besserstellung gleichgesetzt werden.“

Die Sprecherin weist außerdem darauf hin, dass in diesem Fall nicht H&M als Unternehmen sondern zwei Filialleiterinnen als Privatpersonen strafrechtlich verfolgt wurden.

H&M