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Einzelhändler Tedi scheitert vor Gericht mit Öffnungswunsch

Von DPA

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Einzelhandel

Die Einzelhandelskette Tedi ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig mit der Forderung nach einer Öffnungserlaubnis gescheitert.

Das Unternehmen mit Sitz in Dortmund hatte gegen die Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein geklagt, nach der Geschäfte geschlossen bleiben müssen, die nicht der Grundversorgung dienen. Bei Tedi finden sich Lebensmittel nur im Nebensortiment. Die Regelung sei verhältnismäßig, entschieden die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 22. Januar. Tedi verkauft unter anderem Deko- und Bastelartikel, Schreib- und Drogeriewaren sowie auch Lebensmittel. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az: 3 MR 3/21) (dpa)

Bild: Tedi

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