BTE fordert konsequentes Vorgehen gegen Shein und Temu
Wird geladen...
Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) fordert von Bundesregierung und EU ein entschiedenes Vorgehen gegen asiatische Onlineplattformen wie Temu und Shein. Hintergrund sind aus Sicht des Verbands massive Wettbewerbsverzerrungen durch Anbieter aus Drittstaaten, die europäische Produkt-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards umgehen. Während der stationäre Modehandel hierzulande ohnehin schon unter Konsumzurückhaltung, hohen Energiepreisen und zunehmender Bürokratie unter Druck stehe, würden regelkonform arbeitende Unternehmen durch die unfaire Konkurrenz aus Fernost zusätzlich benachteiligt.
Der BTE verweist auf zahlreiche Untersuchungen, die wiederholt problematische Produkte auf den Plattformen nachweisen. So zeigte eine Analyse des Bremer Umweltinstituts, dass 25 von 31 getesteten Textilprodukten die Grenzwerte der EU-Chemikalienverordnung REACH überschritten. Auch andere Tests hatten zuvor mangelhafte Produktqualität festgestellt. Der Verband kritisiert, dass Plattformbetreiber häufig erst nach öffentlichem Druck reagieren und beanstandete Artikel entfernen. Dieses Vorgehen könne aber keinen verlässlichen Verbraucher:innen-, Gesundheits- und Umweltschutz gewährleisten.
Unterstützung erhält diese Kritik auch von Umweltorganisationen, wie etwa Greenpeace, die die oben beschriebene Studie beauftragt haben. Überschrittene Grenzwerte wurden unter anderem bei Weichmachern (Phthalaten) und PFAS-Chemikalien gefunden. Teilweise handelte es sich um identische oder sehr ähnliche Produkte, die nach früheren Tests eigentlich vom Markt genommen werden sollten. Greenpeace wirft den Unternehmen vor, Warnungen zu ignorieren und weiterhin Produkte anzubieten, die gegen EU-Regeln verstoßen und potenziell Gesundheits- sowie Umweltgefahren darstellen.
Schnellere Umsetzung der Maßnahmen von EU-Kommission gefordert
Auch die EU-Kommission geht zunehmend gegen Onlineplattformen wie Shein und Temu vor. Im Februar 2026 leitete sie ein formelles Verfahren gegen Shein nach dem Digital Services Act (DSA) ein. Untersucht wird unter anderem, ob die Plattform ausreichend gegen illegale Produkte vorgeht. Seit Oktober 2024 läuft auch gegen Temu ein Verfahren nach dem DSA: Die Kommission kam 2025 zu der vorläufigen Einschätzung, dass die Plattform die Risiken illegaler oder nicht konformer Produkte auf ihrem Marktplatz nicht ausreichend bewertet hat. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen beiden Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie weitere regulatorische Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der BTE zwar das von der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren gegen Shein auf Grundlage des Digital Services Act. Entscheidend sei jedoch eine konsequente Marktüberwachung und die Schließung bestehender Regulierungs- und Vollzugslücken – etwa durch strengere Importkontrollen und die zügige Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Nur so könne ein faires Wettbewerbsumfeld für Handel, Hersteller und Plattformen geschaffen werden.