Bayern: Kein Bändchenmodell für die Kontrolle von 2G
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In Bayern ist ein Bändchen, das zur Bestätigung des 2G-Status verteilt wird, nicht gültig.
Durch das sogenannte Bändchenmodell soll die Kontrolle des 2G-Nachweises beim Zutritt von Geschäften und Restaurants erleichtert werden. Bei dem Modell wird der Status von geimpften oder genesenen Personen zusammen mit einem Identitätsnachweis beim Eintritt in das ersten Laden sowie an anderen möglichen Stellen kontrolliert. Diese Personen bekommen dann bei der Übereinstimmung der Daten ein Bändchen um den Arm, wie es von Festivals bekannt ist. Anschließend ist der Zugang zu allen weiteren Läden möglich – ohne die erneute Kontrolle des 2G-Nachweises. Dabei kann die Gültigkeit der Kontrollbändchen je nach Modell varrieren.
In Bayern stehe dieses Modell allerdings nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage in Einklang und ist daher nicht zulässig, teilte das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Donnerstag mit. Über das Schreiben machte der Handelsverband Bayern am Freitag aufmerksam.
Nach den aktuellen Vorgaben in Bayern ist es erforderlich, “dass bei jeder Einrichtung und jedem Geschäft, für die die 2G- Regelung gilt, die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entsprechend kontrolliert wird.”
Das Ministerium weist außerdem daraufhin, dass die Bändchen nicht als fälschungssicher gelten. Durch die Bändchen würden auch Vollzugsschwierigkeiten und Strafbarkeitslücken entstehen.