ANWR Group: Schuhhandel in Bayern von 2G-Regel ausgenommen
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Der bayerische Schuhhandel ist von der 2G-Regel in Bayern nicht betroffen.
Schuhläden gehören zu den Geschäften, “die zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen”, teilte die ANWR Group am Montag mit. Das sei auch so in der Verordnung zur Änderung der fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 3. Dezember so vorgesehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege berücksichtigt dabei ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Ende März. Das Gericht hat nach einer Klage der Mainhausener Handelskooperation ANWR entschieden, dass der Schuhhandel als “für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft“ einzustufen ist.
„Das ist die erneute Bestätigung unserer Forderung und ein klares Zeichen für unsere Branche in der so wichtigen Vorweihnachtszeit“, sagte Fritz Terbuyken, Vorstand der ANWR Group. „Damit manifestiert die Bayrische Landesregierung die Bewertung des Schuhfachhandels als Grundversorger und stellt ihn dem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen sowie Blumenfachgeschäften gleich.“
Das bayerische Kabinett hat am Freitag beschlossen, die Corona-Regeln zu verschärfen. Ab Mittwoch haben im Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Die Ausnahme dabei sind Läden für den täglichen Bedarf.