Monegassische Justiz: Kein Fremdverschulden bei Tod Otto Kerns
Von DPA
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Nach dem Tod des Unternehmers und Designers Otto Kern haben Ermittler in Monaco ein Fremdverschulden ausgeschlossen. Die bisherigen Ermittlungen erlaubten es, eine Beteiligung anderer auszuschließen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft des Fürstentums am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Justiz hatte eine Untersuchung eingeleitet, um die Todesursache zu klären.
Kern war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft am Montagmorgen tot auf der Terrasse im ersten Stock des Gebäudes gefunden worden, in dessen 13. Etage er selbst wohnte. Die Untersuchung gehe weiter. Der als Hemden- und Blusenkönig bekanntgewordene Designer wurde 67 Jahren alt. (dpa)
Otto Kern