Bernard Arnault unterliegt einer Steuernachforderung von 22,5 Millionen Euro

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Bernard Arnault kommt am 5. Juni 2025 vor einem offiziellen Abendessen mit dem französischen und brasilianischen Präsidenten im Élysée-Palast in Paris an. Credits: LUDOVIC MARIN / AFP
Von AFP

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Der Chef des französischen Luxusgüterkonzerns LVMH, Bernard Arnault, muss eine Steuernachzahlung von fast 22,5 Millionen Euro leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Pariser Verwaltungsgerichts hervor, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Der Milliardär, der als reichster Mann Frankreichs gilt, und seine Ehefrau können beim Staatsrat Berufung einlegen.

Im Detail werden Arnault und seiner Ehefrau laut dem Urteil vom 2. Juli „zusätzliche Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsbeiträge“ in Höhe von 12,96 Millionen Euro für das Jahr 2010 nachgefordert. Zudem werden 9,5 Millionen Euro für die Solidaritätssteuer auf Vermögen für die Jahre 2012 bis 2015 fällig.

Im Dezember 2020 hatte das Verwaltungsgericht Paris einem Antrag des Paares stattgegeben. Dieser betraf die Entlastung von zusätzlichen Einkommenssteuerbeiträgen und die Rückerstattung der Vermögenssteuer für die Jahre 2012 bis 2015.

Der Wirtschafts- und Finanzminister hatte im November 2023 beim Verwaltungsberufungsgericht beantragt, das Urteil des Pariser Verwaltungsgerichts vom Dezember 2020 aufzuheben.

Hintergrund des Falles ist die „komplexe Aktionärsstruktur“ von LVMH. Dies berichtete das Onlinemedium l'Informé, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Samstag veröffentlichte.

„Die Familie Arnault ist nicht direkt am Kapital des Luxuskonzerns beteiligt, sondern über eine Kaskade von Holdinggesellschaften“, fügte l'Informé hinzu.

„Ganz oben in dieser Pyramide befindet sich eine belgische Gesellschaft, Pilinvest“, so l'Informé. Diese ermögliche es dem reichsten Mann Frankreichs, seine Steuererklärung zu reduzieren.

Auf Anfrage der AFP hatte der LVMH-Konzern bis Samstagnachmittag noch nicht reagiert.

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