Vetements verliert Markeneintragung in den USA: 'Kleidung' ist zu generisch
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Das Schweizer Modelabel Vetements darf seinen Namen in den Vereinigten Staaten nicht als Marke eintragen lassen. Das bestätigte das US-Berufungsgericht am 21. Mai nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Die Richter:innen bestätigten damit die frühere Entscheidung des US-amerikanischen Markenamts (USPTO), den Antrag abzulehnen. Der Grund: „Vetements“ ist das französische Wort für „Kleidung“ und wird in den USA als zu allgemein angesehen, um als Marke geschützt zu werden.
Laut Gericht würden genügend US-amerikanische Konsument:innen das Wort mit „clothing“ (Kleidung auf Deutsch) übersetzen und es daher eher als Gattungsbezeichnung denn als Markennamen verstehen. Daher falle es unter die Kategorie der ‚generischen Begriffe‘, die nach dem Markenrecht – auch wenn sie aus einer anderen Sprache stammen – nicht schutzfähig sind. Das Argument von Vetements, dass der Name in der Modebranche bekannt sei, wurde verworfen.
Das Urteil unterstreicht den juristischen Grundsatz, dass generische Begriffe, auch wenn sie aus einer modernen Fremdsprache stammen, nicht für eine Markenregistrierung in Frage kommen. Der Fall lief seit 2020 unter dem Namen In re Vetements Group AG, 2023-2050, 2023-2051 (Fed. Cir.).
Vetements wurde 2014 von Demna Gvasalia und seinem Bruder Guram Gvasalia gegründet. Das Label begann als Designkollektiv und erregte schnell Aufmerksamkeit mit einem auffälligen Ansatz für Streetwear. Alltägliche Kleidungsstücke – wie Hoodies, Jeans und T-Shirts – wurden bewusst vergrößert,verformt oder mit ironischen Logos versehen.
Das Label ist auch für seine Kooperationen bekannt. Es arbeitete unter anderem mit Comme des Garçons, Eastpak, Hanes, Levi’s, Manolo Blahnik, Reebok und DHL zusammen.
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