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Calvin-Klein-Werbeverbot mit FKA Twigs wird revidiert

Von Susan Zijp

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Bild: Veritas

Die Advertising Standards Authority (ASA) hat heute ihr Urteil über die Calvin-Klein-Werbung mit der Künstlerin FKA Twigs revidiert. Die unabhängige britische Aufsichtsbehörde teilt mit, dass die Organisation nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen ist, dass das Bild doch nicht "sexuell explizit" ist, wie es zuvor hieß.

Die fragliche Werbung wurde im Januar 2024 von der ASA als "potenziell beleidigend" und ein Beispiel für "Objektivierung von Frauen" bezeichnet. Das Bild zeigt die britische Künstlerin FKA Twigs oben ohne in einer offenen Jeansbluse. Zu sehen sind ein Teil ihres Gesäßes und ihre rechte Brust.

Fast unmittelbar nach der Verhängung des Verbots regte sich in den sozialen Medien Unmut. Die britische Regulierungsbehörde wurde sogar des Rassismus beschuldigt. Auch FKA Twigs selbst reagierte auf das Verbot. In einem Instagram-Post schrieb sie: „Ich sehe nicht das 'stereotype Sexualobjekt', als das ich abgestempelt werde. Ich sehe eine schöne, starke farbige Frau, deren unglaublicher Körper mehr Schmerz überwunden hat, als man sich vorstellen kann. Wenn ich mir andere Kampagnen dieser Art in der Vergangenheit und Gegenwart ansehe, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Die britische Regulierungsbehörde nahm die Angelegenheit ernst. In einer Erklärung schreibt sie, sie habe die Gründe für die Entscheidung vom Januar geprüft. Ob Rassismus eine Rolle gespielt hat, wie viele Reaktionen in den sozialen Medien vermuten ließen, kann die britische Regulierungsbehörde jedoch nicht beurteilen. Die ASA bleibt jedoch offen für einen Dialog. „Wir sind wirklich daran interessiert, was die Menschen denken und zu sagen haben. Und wir scheuen uns nicht, unser eigenes Denken zu hinterfragen und unsere Entscheidungen zu korrigieren, wenn wir glauben, dass wir falsch liegen.“

Das Amt für Verbraucherschutz revidiert seine frühere Behauptung, das Bild sei "sexuell explizit". Die Aufsichtsbehörde sieht in der Anzeige nun ein Model, das sexuell, aber "selbstbewusst und kontrolliert" ist und daher kein "sexuelles Objekt" darstellt, wie zuvor behauptet. Dennoch hält sie ihren Beschluss aufrecht, dass das Bild von FKA Twigs nicht für die öffentliche Zurschaustellung geeignet ist.

Dieser Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl

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