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„Brat Green“ & Co.: Was Modedesigner:innen über Farbmarken wissen sollten

Von Guest Contributor

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Mode
Prada HW25. Bild: ©Launchmetrics/spotlight

Als Charli XCX letztes Jahr ihr Album „Brat“ veröffentlichte, löste sie nicht nur einen Musikrausch aus: Sie lancierte einen Farbtrend. Der säuregrüne Farbton, genannt „Brat Green“, überschwemmte soziale Medien, Merchandise-Artikel, Beauty- und Modeprodukte. Designer:innen wie Prada, McQueen und Fendi übernahmen die Farbe und machten sie zu einem der prägenden visuellen Elemente 2024. Im Sommer 2025 pulsiert Brat Green immer noch über die Laufstege – im Ton verändert, aber nicht in seiner kulturellen Relevanz.

Autorinnen:

    Poppy Mouzakitis (IA-Leitung) und Sarah Fellows (IA-Direktorin und Modeleitung), Stobbs

Charli XCX ließ das Wort „Brat“ schnell als Marke in Großbritannien, den USA und der EU in mehreren Klassen für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen eintragen. Die Farbe „Brat Green“ selbst wurde jedoch nicht registriert. Dies wirft die Frage auf: Wenn „Brat Green“ eine so zentrale Rolle in der visuellen Identität von Charli XCX spielt, warum ist sie dann nicht geschützt?

Charli XCXs „Brat“-Albumcover. Bild: Atlantic Records Presseseite

Dieser Artikel untersucht die rechtliche Landschaft von Farbmarken anhand des „Brat-Green“-Phänomens.

Was ist eine Farbmarke?

Bevor wir uns mit Farbmarken befassen, ist es hilfreich, die Bedeutung einer Marke zu wiederholen. Kurz gesagt, eine Marke ist ein Name, ein Symbol oder ein Zeichen, das die Quelle eines Produkts oder einer Dienstleistung kennzeichnet. Sie fungiert als Herkunftszeichen und hilft Verbraucher:innen, sofort zu erkennen, wer hinter dem steht, was sie kaufen. Marken werden bei offiziellen Ämtern für geistiges Eigentum (wie dem UKIPO oder EUIPO) angemeldet und in Klassen eingeteilt, die auf den Waren oder Dienstleistungen basieren, die sie abdecken.

Farbmarken fallen unter die Kategorie der „nicht-traditionellen Marken“, zu denen auch Klänge, Formen und sogar Gerüche gehören. Eine Farbmarke schützt eine bestimmte Farbe (oder Farbkombination), die eindeutig mit einer Marke verbunden ist. Bei erfolgreicher Registrierung erhält die Marke die exklusiven Rechte, diese Farbe für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und verhindert, dass Wettbewerber:innen dasselbe tun.

Die Exklusivität ist jedoch begrenzt, und Marken können keine Farben vollständig besitzen. Im Fall von Christian Louboutin gegen Van Haren Schoenen BV galt Louboutins Marke nicht für die Farbe Rot im Allgemeinen, sondern für Rot, das speziell auf die Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgetragen wurde. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da Gerichte vorsichtig sind, Monopole auf Farben zu gewähren, insbesondere wenn diese kommerziell üblich sind.

Die Unterseite des 'Martoubi25'. Bild: Maison Margiela x Christian Louboutin

Wie kann Charli XCX „Brat Green“ als Marke schützen?

Die Registrierung einer Farbmarke (wie Charli XCXs „Brat Green“) könnte ein mutiger Branding-Schritt sein, ist aber rechtlich komplex. Britisches und EU-Recht erlaubt keinen Besitz von Farben an sich. Der Schutz wird nur gewährt, wenn eine Farbe auf eine bestimmte, unverwechselbare Weise verwendet wird, die Verbraucher:innen mit einer Marke assoziieren.

Um eine Farbmarkenregistrierung erfolgreich durchzuführen, muss Charli XCX wichtige rechtliche Anforderungen erfüllen:

1. Unterscheidungskraft

„Brat Green“ muss nach Charli XCX schreien – nicht nur stylisch aussehen. Dies bekräftigt den Rechtsgrundsatz, dass eine Marke unverwechselbar sein muss. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen diese Farbe sofort mit der Marke Charli XCX in Verbindung bringen sollten. Dazu muss Charli XCX umfangreiche Beweise (z. B. Verbraucherumfragen) sammeln, um die Markenregistrierung zu unterstützen.

Im britischen Fall Adidas gegen Thom Browne behauptete Adidas, dass Brownes Vier-Streifen-Designs seine ikonischen Drei-Streifen-Marken verletzten. Der High Court in Großbritannien wies die Klage von Adidas ab und entschied, dass die Positionsmarken von Adidas nicht verletzt wurden. Verbraucher:innen konnten leicht zwischen den drei und vier Streifen unterscheiden und waren nicht verwirrt. Der Fall verdeutlicht, dass der Umfang dieser nicht-traditionellen Marken oft eng ist.

Bild: Thom Browne

2. Klare Definition

Charli XCX kann die Farbe bei der Markenregistrierung nicht als „Neongrün“ beschreiben. Sie müsste den genauen Farbton mithilfe eines Farbstandardsystems (wie etwa Pantone 3570 C) definieren, das bestimmten Farbtönen eindeutige Codes zuweist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marke klar, objektiv und identifizierbar ist, was für die Markenregistrierung unerlässlich ist.

In einer langjährigen Rechtssaga bestätigte das Berufungsgericht im Fall Société des Produits Nestlé S.A. gegen Cadbury UK Ltd Nestlés Anfechtung von Cadburys Versuch, die Farbe Lila (Pantone 2685C) als Marke für Schokoladenverpackungen eintragen zu lassen. Obwohl Cadburys Antrag einen bestimmten Farbton spezifizierte, beschrieb er die Farbe als „die vorherrschende Farbe, die auf die gesamte sichtbare Oberfläche der Verpackung aufgetragen wird“. Das Berufungsgericht stellte fest, dass diese Formulierung Mehrdeutigkeiten mit sich brachte. Infolgedessen erfüllte der Antrag nicht die Anforderung, dass eine Marke klar und präzise sein muss, und wurde daher abgelehnt.

Bei seiner Entscheidung wandte das Berufungsgericht die „Sieckmann-Kriterien“ an, die in Sieckmann gegen Deutsches Patent- und Markenamt festgelegt und im Fall Libertel Groep BV gegen Benelux-Merkenbureau angewendet wurden. Die Sieckmann-Kriterien verlangen, dass eine Farbmarke so dargestellt wird, dass sie „klar, präzise, in sich geschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv“ ist. Das Berufungsgericht entschied, dass die Einreichung eines Papiermusters der zur Registrierung vorgeschlagenen Farbe(n) allein nicht die klare und präzise Darstellung des Zeichens erfüllt. Es bestätigte, dass die Sieckmann-Kriterien erfüllt werden können, indem die Farbe unter Verwendung eines intern anerkannten Farbcodes angegeben wird. Cadburys Verwendung des Begriffs „vorherrschend“ erfüllte diese Standards nicht, da sie mehrere Interpretationen darüber offenließ, wie die Farbe in der Praxis erscheinen würde, was die für die Markenregistrierung erforderliche Klarheit untergrub.

Im Jahr 2022 überprüfte der High Court drei überarbeitete Anträge von Cadbury. Nur (Marke 822), die die Farbe ausschließlich durch ihren Pantone-Code definierte – ohne Bezug auf Verpackung oder Verwendung –, wurde als ausreichend klar und präzise angesehen, um die Sieckmann-Kriterien zu erfüllen.

3. Nicht-Funktionalität

Die Farbe „Brat Green“ darf nicht aus praktischen Gründen (wie Sichtbarkeit oder Sicherheit) verwendet werden. Es sollte rein um Markenattraktivität gehen. Dies bekräftigt, dass eine Marke nicht-funktional sein muss, um für die Registrierung in Frage zu kommen. Wenn die Farbe einem praktischen Zweck dient, kann sie nicht geschützt werden.

4. Sekundärbedeutung

Wenn die Farbe „Brat Green“ nicht inhärent unterscheidungskräftig ist, muss sie im Laufe der Zeit Unterscheidungskraft erlangt haben. Das bedeutet, dass sie im Laufe der Zeit einen Ruf aufgebaut hat und von der Öffentlichkeit als Teil der Marke Charli XCX anerkannt wird. Beispielsweise hat die jahrzehntelange Verwendung des charakteristischen Blaus von Tiffany & Co. in Kombination mit Werbung und kultureller Präsenz dazu beigetragen, diesen Status zu erreichen.

Tiffany & Co. Ring. Bild: __ drz __ / Unsplash

Was Modedesigner:innen von „Brat Green“ lernen können

Die Untersuchung von Charli XCXs Möglichkeiten, „Brat Green“ als Marke zu schützen, ist nicht nur ein Popkultur-Moment, sondern auch ein Weckruf für Modedesigner:innen hinsichtlich der strategischen Macht von Farbe. In der Mode wird Farbe oft als saisonaler Trend oder ästhetische Wahl behandelt. Bei bewusster und konsequenter Anwendung kann aber sie zu einem zentralen Markenwert werden – einem, der Identität kommuniziert, Emotionen weckt und Designer:innen-Wiedererkennung schafft.

Im Folgenden finden Sie einige praktische Tipps:

Strategische Farbverwendung

  • Wählen Sie eine Farbe, die Ihr unverwechselbares Design-Ethos widerspiegelt – nicht nur das, was gerade im Trend liegt.
  • Verwenden Sie sie konsequent in Ihren Kollektionen, Verpackungen, Ihrer Website und Ihren sozialen Medien.
  • Behandeln Sie sie als Teil Ihrer visuellen Identität.
  • Frühzeitige Planung des geistigen Eigentums

  • Warten Sie nicht, bis Sie etabliert sind – denken Sie frühzeitig über Ihre umfassenderen Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit Farbe nach.
  • Beziehen Sie die Farbstrategie in Ihren Designentwicklungsprozess ein und dokumentieren Sie sie.
  • Definieren Sie Ihre charakteristische Farbe präzise (z. B. Pantone) und überlegen Sie, wie sie in Ihre gesamte Designlabel-Identität passt.
  • Aufbau von Wiedererkennung und Beweisen

  • Wenn Sie darüber nachdenken, eine Farbmarke zu registrieren, sammeln Sie frühzeitig Beweise für die Verwendung und Anerkennung (z. B. Produktfotos, Presseerwähnungen, Engagement in den sozialen Medien und Kampagnenbilder).
  • Das Ziel ist es, Unterscheidungskraft oder Sekundärbedeutung aufzubauen, wobei Ihre Farbe zum Synonym für Ihr Designlabel wird.
  • Achten Sie auf die Nutzung durch Dritte

  • Wenn Sie am Ende eine charakteristische Farbe haben, die an Bedeutung gewinnt, können andere sie imitieren und verwässern.
  • Beobachten Sie, wie Ihre charakteristische Farbe in der Modebranche verwendet wird – insbesondere von Design-Konkurrent:innen.
  • Kennen Sie Ihre Möglichkeiten im Bereich des geistigen Eigentums

    Farbmarken sind schwer zu sichern. Erkunden Sie daher andere Formen des Schutzes geistigen Eigentums, wie zum Beispiel:

  • Geschmacksmusterrechte – die besser geeignet sind, Silhouetten, Muster, Oberflächendekorationen und Produktformen zu schützen.
  • Urheberrecht – für Original-Drucke, Kampagnenbilder und künstlerische Werke.
  • Traditionelle Marken – für Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihr Label (die einfacher zu registrieren sind).
  • Passing Off oder unlauterer Wettbewerb – wenn Sie durch die konsequente Verwendung einer Farbe einen Ruf erworben haben (z. B. Mattels Barbie-Pink – Pantone 219 C), können Sie sich möglicherweise auf diese ‘nicht eingetragenen Markenrechte’ berufen, um andere an der Verwendung zu hindern, selbst wenn sie nicht als Marke eingetragen ist.
  • Für Modedesigner:innen kann Farbe mehr als eine Designentscheidung sein – sie hat das Potenzial, zu einem unverwechselbaren Kapital zu werden. Auch wenn nicht jeder Farbton rechtlichen Schutz erhält, kann der bewusste Umgang mit Farbe von Anfang an Ihre kreative Identität stärken und Ihnen helfen, sich als Designer:in abzuheben. Indem Sie sie konsequent verwenden, strategisch denken und sich bewusst sind, wie Farbe wahrgenommen und verwendet wird, legen Sie den Grundstein für Anerkennung (und möglicherweise eine eingetragene Marke) in der Zukunft.

    Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

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