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Vor den Modemessen: BTE warnt vor Taschen-Plagiaten

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

In der kommenden Woche ist es wieder soweit, die Sommerausgabe der Berliner Modewoche steht an und Tausende Einkäufer und Journalisten pilgern in die deutsche Hauptstadt, um sich die neuesten Kollektionen der Modehäuser anzuschauen. Vor allem auf den Modemessen Premium, Panorama, Seek und Bright, auf denen etliche Hundert Aussteller aus aller Welt erwartet werden, soll das große Geschäft gemacht werden – mit Mode, Schuhen, Taschen.

Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt daher seine Mitglieder bereits im Vorfeld der Berliner Fashion Week vor „einigen rechtlichen Fallstricken“ beim Taschen-Einkauf. Zahlreiche Hersteller hätten beispielsweise Geschmacksmuster – zum Teil sogar Patente – auf einzelne Designs oder technische Details (z.B. Verschlüsse von Gucci, Louis Vuitton und von George, Gina & Lucy) eintragen lassen. Diese Firmen hätten in der Vergangenheit immer wieder ahnungslose Einzelhändler abgemahnt, weil die von ihnen angebotenen Artikel angeblich Marken- und Schutzrechte verletzten. Die Abmahnkosten dafür hätten meist im vierstelligen Bereich gelegen, so der BTE.

Zwar habe diesbezüglich in den vergangenen Jahren eher Ruhe geherrscht, diese sei aber trügerisch, heißt es.

Anbieter stärker in die Pflicht nehmen

So habe es erst kürzlich einen süddeutschen Modehändler getroffen. Der französische Luxushersteller Hermès habe Taschen der Marke „Save my Bag“ beschlagnahmen lassen, weil diese Merkmale der Birkin Bag aufweisen sollten. Hinzu seien Anwaltskosten in niedriger fünfstelliger Höhe gekommen, so der BTE. Der Lieferant habe dann zwar ein Gegen-Gutachten vorgelegt, wonach seine Taschen nur wenige Ähnlichkeiten mit der Birkin Bag aufweisen, letztendlich habe der Streit jedoch vor Gericht geklärt werden müssen. Dies sei meist so teuer und langwierig, dass schon in der Vergangenheit kaum ein Händler das Prozessrisiko eingegangen sei und sich die meisten unterworfen hätten.

Um unliebsamen Überraschungen dieser Art vorzubeugen, rät der Verband seinen Mitgliedern zu einer Reihe an Vorsichtsmaßnahmen. Schließlich könne kein Einzelhändler angesichts der Vielzahl von Geschmacksmustern den Überblick behalten. Wichtig sei es in erster Linie, sich auf seinen Lieferanten verlassen können und diese Kompetenz auch ausdrücklich von ihm einzufordern.

„Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihren Lederwaren-Lieferanten bestätigen, dass die georderte Ware keine fremden Rechte beeinträchtigt“, rät der BTE. Zudem sollen Händler von den Lieferanten unbedingt die Übernahme eventuell geforderter Abmahnkosten verlangen, die auf Markenrechtsverletzungen beruhen.

Foto: Jörg Brinckheger / pixelio.de

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