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Verband warnt: Musik-Streaming in Stores meist illegal

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der Vormarsch von Musik-Streaming-Diensten wie Spotify oder Apple Music hat einige Händler dazu verleitet, diesen bequemen Weg auch für die Beschallung von Verkaufsräumen zu nutzen. Dies kann böse Folgen haben, wie der Handelsverband Schuhe (BDSE) nun in einer Warnung an seine Mitglieder festhält.

So dürften die Streaming-Dienste in der Regel laut AGB nur zum privaten Gebrauch genutzt werden. Zudem sei das damit oft verbundene Umgehen der GEMA-Gebühren verboten, soweit keine GEMA-freie Musik verwendet werde.

„Tatsache ist: Auch bei der unerlaubten Nutzung von Streaming-Diensten fallen GEMA-Gebühren an. Wer in einem solchen Fall von den GEMA-Prüfern ohne eine entsprechende Lizenz erwischt wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe der doppelten GEMAGebühren rückwirkend für drei Jahre rechnen“, so der BDSE weiter.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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