Modehandel bekennt sich zu Sommer- und Winterschlussverkauf
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Wer dachte, angesichts der stets wachsenden Bereitschaft des Modehandels, nach Belieben Rabatte zu gewähren und Preisaktionen durchzuführen, versinken die klassischen Sommer- und Winterschlussverkäufe in der Bedeutungslosigkeit, liegt falsch. Nach wie vor profitiert der Modehandel maßgeblich von den zwei Saisonterminen, auch, weil diese nach wie vor ein großes Thema in den entsprechenden Lokalmedien sind. Der Start des diesjährigen Sommerschlussverkaufs wurde sogar in den Hauptnachrichten der großen TV-Sender angekündigt.
Auch der Kunde schätzt den Schlussverkauf weit mehr als es manche Modehändler glauben. So hat Ende Juni eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa ergeben, dass jeder zweite Deutsche plante, den Sommerschlussverkauf für Einkäufe zu nutzen. Ganz oben auf der Liste standen Bekleidung mit 85 Prozent und Schuhe mit 62 Prozent Nennungsanteil. Hauptnutzer sind demnach jüngere Frauen, die über 60-Jährigen sind hingegen deutlich weniger interessiert.
Stationärer Handel profitiert
Des weiteren ist der Schlussverkauf eine Domäne des stationären Handels. So gaben 81 Prozent der Umfrageteilnehmer an, in den lokalen Geschäften auf Schnäppchenjagd zu gehen. Das Internet und Outlet- Center liegen mit 14 bzw. drei Prozent Nennungsanteil weit abgeschlagen.
Nach Ansicht des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) ist der Schlussverkauf vielfach attraktiver als gedacht. Er müsse allerdings als End- und Höhepunkt der bereits Wochen vorher startenden Reduzierungsphase begriffen und gegenüber den Kunden kommuniziert werden, so der Verband, der zugleich mahnt: „Manche Kritiker haben diesen Bedeutungswandel immer noch nicht umgesetzt“.
Nun hat das BTE-Präsidium die Schlussverkaufstermine im Jahr 2016 festgelegt. Empfohlen wird demnach der Start des Winter-Schluss-Verkaufs am 25. Januar 2016, der Sommer-Schluss-Verkauf soll am 25. Juli 2016 beginnen. Das ist jeweils der letzte Montag des Monats und damit auch der ehemals gesetzlich vorgeschriebene Starttermin.
Foto: G / pixelio.de