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Innenstadthändlern drohen Mehrbelastungen durch Grundsteuerreform

Von Reinhold Koehler

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Kaum wurden die Vorschläge des Bundesfinanzministers zur Reform der Grundsteuer öffentlich, hagelt es auch schon Kritik von allen Seiten. Vor allem vonseiten des Handelsverbands Deutschland (HDE) wurden Zweifel an den geplanten Neuregelungen geäußert.

„Ein wertbasiertes Modell ist wegen der Streitanfälligkeit von Vermögenswerten schwierig umzusetzen. Denn der Grundstückswert ist selten eindeutig zu ermitteln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Für Vermögenswerte gebe es nicht den einen objektiven, festgeschriebenen Wert. Auch die Heranziehung von Bodenrichtwerten führe in einer Region mit fehlenden Präzedenzfällen aus der Praxis zu angreifbaren Werten.

Für Innenstadthändler sieht der HDE bei diesem Modell die Gefahr einer doppelten Mehrbelastung: Einmal bei gestiegenen Mietnebenkosten und ein weiteres Mal bei der Gewerbesteuer. Denn die Miete unterliegt der sogenannten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung und ist damit nicht voll abziehbar. Die Rechnung des Verbands: Steigen die Mietnebenkosten, steigt somit auch der Hinzurechnungsbetrag bei der Gewerbesteuer. Dabei müssten die Einzelhändler zudem damit rechnen, dass die Belastung aus der Grundsteuer wegen steigender Grundstückswerte von Jahr zu Jahr zunimmt. „Für die stationären Einzelhändler in Innenstadtlagen drohen mit einem wertbasierten Modell Mehrbelastungen. Da hilft es auch nichts, dass der Minister verspricht, dass das Grundsteuervolumen insgesamt nicht steigen soll“, so Genth weiter. Der HDE hält es deshalb für sinnvoller, die Steuer an die Grundstücksgrenze zu koppeln. Die Fläche von Grundstück und Gebäuden könne schließlich einfach ermittelt werden.

BTE
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