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Deutsche Unternehmen dürfen steuerfrei bei Google, Facebook & Co. werben

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass deutsche Unternehmen bei ausländischen Onlineanbietern wie Facebook, Instagram oder Google werben dürfen, ohne für ihre Onlinewerbung hierzulande Steuerabzüge befürchten zu müssen.

Auf diese Rechtssicherheit haben vor allem deutsche Händler lange gewartet, so dass die Reaktionen darauf entsprechend positiv ausfielen. Der Steuerexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Jochen Bohne, sprach kurz nach Bekanntwerden der Regelung von einer guten Nachricht für die Branche. „Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend“, so Bohne.

Deutsche Werbetreibende können die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Schließlich ist Onlinewerbung für viele Unternehmen in Deutschland unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung gesorgt.

Foto: FashionUnited

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