Cyber Crime im großen Stil: Polizei schnappt Fake-Shop-Betreiber
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Der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck ist eigenen Angaben zufolge ein Schlag gegen Fakeshop-Betreiber gelungen. „Nach akribischer und technisch anspruchsvoller Ermittlungsarbeit einer eigens für diesen Fall bei der Kripo Fürstenfeldbruck eingerichteten Ermittlungsgruppe - bestehend aus IT-Experten ( Cybercops ) und Wirtschaftsspezialisten - konnten die mutmaßlichen Betreiber mehrerer sogenannter Fakeshops im Internet identifiziert werden“, heißt es.
Die Tatverdächtigen hatten im großen Stil Waren im Internet zum Verkauf angeboten, die Vorkasse der Kunden kassiert, die bestellten Waren jedoch nie verschickt. Dabei sollen die Fakeshops auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden gewesen sein. Mindestens 75 solcher Schein-Websites haben die Beschuldigten nach Polizeiangaben betrieben, und das über einen längeren Zeitraum wohl durchaus erfolgreich.
Auf den recht professionell gestalteten Internetseiten wurden überwiegend hochwertige Konsumgüter angeboten. Jeweils in dem Glauben an seriöse Kaufangebote bestellten die Geschädigten die angebotenen Gegenstände und überwiesen den verlangten Kaufpreis, ohne jedoch tatsächlich Waren zu erhalten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden rund 100 falsche Personen- und Adressdaten bekannt, die von den Beschuldigten für den Betrieb der Fakeshops und zudem für eigene betrügerische Bestellungen im Internet verwendet worden sein sollen. „Hinzu kommen 47 Bankkonten, die unter falschen Personalien eröffnet wurden“, so die Behörden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen habe zudem eine Vielzahl gefälschter Ausweisdokumente sichergestellt werden können.
Die Schadenssumme soll nach derzeitigem Ermittlungsstand bei mindestens 220.000 Euro liegen. Dazu konnten 500 Geschädigte im In- und Ausland ermittelt werden, 400 davon haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die Fakeshops wurden inzwischen von den Ermittlern vom Netz genommen. Den Betrügern droht nun im Falle einer Verurteilung für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Foto: Rike / pixelio.de