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Bundesverwaltungsgericht untersagt Sonntagsöffnungen

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der ewige Streit um verkaufsoffene Sonntage scheint entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in Zulassung von Sonntagsöffnungen in vorerst letzter Instanz für unwirksam erklärt und damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2013 bestätigt.

Angerufen hatte das Gericht die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die ihren Mitgliedern weiterhin einen arbeitsfreien Sonntag garantieren wollte. „Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen“, so das Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Der arbeitsfreie Sonntag sei schließlich ein wichtiger Zeitanker für die Beschäftigten und ihre Familien. Er diene der Erholung und sei ein hohes gesellschaftliches Gut, dass es zu schützen gelte. „Wir begrüssen die Bestätigung des Gerichts, dass Gewerkschaften berechtigt sind, gegen die Aufweichung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes zu klagen“, so Nutzenberger weiter.

Weniger gefallen dürfte das Urteil hingegen den Handelsunternehmen. Und auch so manche Gemeinde, die dem örtlichen Einzelhandel Sonntagsöffnungen im Rahmen diverser Stadtfeste erlauben wollte, muss sich nun umstellen. Scheinanlässe zu kreieren, um Sonntagsöffnungen des Einzelhandels zu erlauben, seien nämlich unzulässig, so das Gericht in seinem Urteil.

Foto: Anna-Lena Ramm / pixelio.de

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