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BGH-Urteil zur Störerhaftung: Diese Fragen bleiben

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur WLAN-Störerhaftung hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während Politik und Justiz das Urteil als wegweisend begreifen, stoßen die Beschlüsse beim Handel selbst eher auf Unverständnis. Zwar hätten Händler, die ihren Kunden WLAN anbieten, jetzt einerseits die notwendige Rechtssicherheit, nicht für illegale Downloads ihrer User verantwortlich gemacht zu werden. Andererseits aber herrsche nach dem Urteil Unsicherheit, ob WLAN-Anbieter zur Sperrung oder Verschlüsselung gezwungen werden könnten, so der Handelsverband Deutschland (HDE).

„Für den Handel ist entscheidend, dass WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen. Denn dann ist es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen und gerade eigentlich zeitsparende digitale Angebote wie Mobile Payment verlieren ihren Wert“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Deshalb fürchtet der HDE negative Auswirkungen der weitgehenden Interpretation des Sperranspruchs von Rechteinhabern durch den BGH. Abzuwarten bleibt, wie der neue Ermessensspielraum vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf genutzt wird und ob im konkreten Fall überhaupt ein Sperranspruch besteht.

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für freie WLAN-Angebote stimmen, erwartet der HDE, dass Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten noch enger verzahnt werden, so dass sich die Kunden auf viele neue Services freuen könnten. Freies WLAN für die Kunden könnte ein großer Schritt zur weiteren Digitalisierung des Einzelhandels und des öffentlichen Raums insgesamt sein. „Im Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote liegen auch große Chancen für die Innenstädte. Neben dem Handel werden sich Gastronomie, Dienstleister aber auch Nahverkehrsunternehmen und die Verwaltung im Allgemeinen weiter digitalisieren und den Kunden online Angebote machen“, so Tromp weiter.

Foto: Peter Freitag / pixelio.de

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