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Berufung gegen Shein: Frankreich reduziert seine Forderung

Frankreich reduziert seine Forderungen gegen Shein. In erster Instanz hatte der Staat die vollständige Sperrung der Shein-Website wegen des Verkaufs illegaler Produkte verlangt. Im Berufungsverfahren am Donnerstag beschränkte sich die Forderung nun auf die Sperrung des Marktplatzes, der Drittanbieter:innen auf der asiatischen Plattform vorbehalten ist.

Das Berufungsgericht in Paris wird seine Entscheidung am 19. März verkünden.

Am 19. Dezember hatte das Pariser Gericht den Antrag auf vollständige Sperrung der Shein-Website in Frankreich als „unverhältnismäßig“ abgewiesen. Gleichzeitig erkannte es jedoch einen „schwerwiegenden Schaden für die öffentliche Ordnung“ an. Der Fall betraf den Verkauf von Sexpuppen, die wie kleine Mädchen aussahen, sowie Waffen der Kategorie A und verbotene Medikamente.

Bereits in erster Instanz hatte der Staat seine Position gelockert und hilfsweise nur die Aussetzung des Marktplatzes für Produkte von Drittanbieter:innen gefordert. Diese Forderung hält der Staat nun vor dem Berufungsgericht aufrecht.

Durch seinen Anwalt, Renaud Le Gunehec, forderte der Staat die Richter:innen auf, Shein anzuweisen, zu der Situation zwischen Anfang November und Ende Dezember 2025 zurückzukehren. Das würde bedeuten, dass sich die Plattform auf den Verkauf von Kleidung der Marke Shein beschränkt, während Produkte von Drittanbieter:innen ausgeschlossen blieben.

Anfang November hatte Shein angesichts der Kontroverse freiwillig den Verkauf von Produkten von Drittanbieter:innen ausgesetzt, um ein internes Audit durchzuführen. Seit Anfang Januar hat das Unternehmen seinen Marktplatz schrittweise wieder für Produkte außerhalb des Bekleidungssektors geöffnet.

Die vom Staat geforderte Maßnahme soll für drei Monate gelten und stünde unter der Kontrolle der französischen Medienregulierungsbehörde Arcom. Darüber hinaus fordert der Staat, dass die Plattform wirksame Kontrollmaßnahmen implementiert, um das Wiederauftreten illegaler Verkäufe ähnlicher Produkte zu verhindern.

Sollte der Antrag auf Aussetzung des Marktplatzes abgelehnt werden, hat der Staat hilfsweise die „Einfrierung“ im aktuellen Zustand in Frankreich beantragt, um die Aufnahme neuer Verkäufer:innen zu verhindern. Das Gericht hatte das Unternehmen zudem verpflichtet, den Verkauf pornografischer Produkte für Erwachsene nicht ohne einen wirksamen Altersfilter wieder aufzunehmen.

Shein wird von den Anwält:innen Julia Bombardier und Kami Haeri vertreten. Das Unternehmen argumentiert, dass die Forderung des Staates wie schon in erster Instanz hinfällig sei, da die beanstandeten Produkte schnell entfernt wurden und der Schaden somit begrenzt blieb.

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