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Kaufhauskette Woolworth klagt gegen 2G-Regel

Von DPA

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Woolworth-Filiale wirbt mit Rabatten. Bild: Carsten Rehder / DPA / DPA-Picture-Alliance via AFP

Die Kaufhauskette Woolworth hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht.

Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch in Münster, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland erreichen. Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.

Das Unternehmen sehe in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Gerichtssprecher. Woolworth argumentiere, dass die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei. Denn es sei zweifelhaft sei, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.

Mit einer Entscheidung über den Eilantrag sei in dieser Woche nicht mehr zu rechnen sagte der Sprecher. Hätte die Kaufhauskette mit ihrer Normenkontrollklage Erfolg, würden davon nicht nur die Woolworth-Filialen profitieren, sondern auch alle anderen Einzelhändler in NRW. Von Woolworth war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (dpa)

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