EU-Untersuchung: 42 Prozent von Unternehmen bauschen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen auf
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In einer alljährlichen Untersuchung von Onlinemärkten, die möglicherweise den Verbraucherschutz verletzten, ist die Europäische Kommission (EK) zum ersten Mal hart gegen „Greenwashing“ und Unternehmen vorgegangen, die mit ihren Aussagen zu Nachhaltigkeitsbemühungen „wild übertreiben“.
In einem letzte Woche veröffentlichten Bericht gab die EU-Kommission die Ergebnisse einer Untersuchung von Websites auf „grüne“ Aussagen aus verschiedenen Branchen wie Kleidung und Mode, Kosmetika und Haushaltsgeräten bekannt.
Nationale Verbraucherschutzbehörden haben Grund zu der Annahme, dass in 42 Prozent der Fälle die Behauptungen übertrieben, falsch oder irreführend waren und möglicherweise als unlautere Geschäftspraktiken gemäß den EU-Vorschriften eingestuft werden könnten. Ein Fazit ist, dass „Greenwashing“ - die Vortäuschung ökologischer Anstrengungen - zugenommen hat, je mehr Verbraucher nach umweltverträglichen Produkten suchen.
„Immer mehr Menschen wollen ein grünes Leben führen, und ich begrüße Unternehmen, die sich um umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen bemühen. Es gibt jedoch auch skrupellose Händler, die Verbrauchern mit vagen, falschen oder übertriebenen Behauptungen Sand in die Augen streuen. Die Kommission setzt sich voll und ganz dafür ein, Verbraucher bei der grünen Umstellung zu unterstützen und Greenwashing zu bekämpfen. Genau das ist eine der Hauptprioritäten der im letzten Herbst verabschiedeten neuen Verbraucheragenda“, kommentiert Justizbeauftragter Didier Reynders in einer Pressemitteilung.
Händler stellen „zweifelhafte Behauptungen“ auf
Nach einer ersten breiteren Untersuchung filterten die EU-Kommission und die Verbraucherschutzbehörden zweifelhafte Behauptungen und fanden 344, die sie genauer untersuchten. Sie stellten fest, dass in mehr als der Hälfte der Fälle Händler nicht genügend Informationen zur Verfügung stellten. So können Verbraucher die Richtigkeit der Behauptungen nicht beurteilen.
In 37 Prozent der Fälle enthielten die Angaben vage und allgemeine Aussagen wie „bewusst“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, die darauf abzielten, Verbrauchern den unbegründeten Eindruck zu vermitteln, dass ein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Außerdem hatten Händler in 59 Prozent der Fälle keine leicht zugänglichen Beweisen zur Untermauerung ihrer Behauptungen vorzulegen.
In ihrer Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren hatten die Behörden deshalb in 42 Prozent der Fälle Grund zu der Annahme, dass die Behauptung möglicherweise falsch oder irreführend sei und daher potenziell eine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken darstellen könnte.
Die jeweiligen Landesbehörden werden sich deshalb mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um auf die festgestellten Probleme hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese gegebenenfalls behoben werden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in die Abschätzung des Einflusses einbezogen, die für den neuen Gesetzesvorschlag zur Stärkung von Verbrauchern für den Übergang zu einem grüneren Lebensstil vorbereitet wird.
Die Überprüfung von Websites mit dem Schwerpunkt, Greenwashing aufzudecken, ist eine von mehreren Initiativen der EU Kommission, um Verbraucher zu befähigen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.
Bild: EU-Kommission