• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Buschmann rechtfertigt Nein zu Lieferketten-Richtlinie

Buschmann rechtfertigt Nein zu Lieferketten-Richtlinie

Von DPA

Wird geladen...

Scroll down to read more

Business

Bild: Euratex

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinen Widerstand gegen die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie mit den aus seiner Sicht drohenden unzumutbaren Belastungen für die deutsche Wirtschaft begründet. „Der Schutz der Menschenrechte gehört zum Selbstverständnis der EU“, sagte Buschmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher unterstütze er uneingeschränkt das von der Richtlinie verfolgte Ziel, einen besseren Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen sicherzustellen. Dieses Ziel dürfe aber nicht zu einer „Selbststrangulierung unseres Wirtschaftsstandorts“ führen, betonte er.

Buschmann sagte: „Es braucht Lösungen, die gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, die Deutschland und Europa im internationalen Wettbewerb nicht durch noch mehr Bürokratie lähmen.“ Ihm sei es wichtig gewesen, bis zuletzt zu verhandeln, um dann im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, ob das Ergebnis tragbar ist. Am Ende sei er dann aber zu dem Schluss gekommen: „Unsere Sorgen sind nicht entkräftet, die Risiken für die europäische und deutsche Wirtschaft überwiegen.“ Das Bundesministerium der Justiz könne das Trilog-Ergebnis daher nicht mittragen. „Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine "nein"-Stimme wirkt“, sagte der FDP-Politiker.

Im EU-Rat steht noch eine finale Abstimmung im Kreis der EU-Staaten an. Zuerst hatte 'The Pioneer' über die ablehnende Haltung von Buschmann und seinem Parteifreund, Bundesfinanzminister Christian Lindner, berichtet.

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbart sind. (dpa)

EU
Lieferkettengesetz