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Indien lockert FDI-Bestimmungen für Einzelhandel

Von FashionUnited

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Mode-Nachrichten

Auslandsdirektinvestition (FDI) ist das Zauberwort für alle deutschen Firmen, die auf dem indischen Markt investieren oder mit einer Einzelhandelskette einsteigen wollen. Jetzt hat die indische Regierung die Tür zu Auslandsdirektinvestitionen

im Einzelhandel wieder einen Spalt breit geöffnet, nachdem diese vor nur neun Monaten zeitweilig geschlossen wurde.

Seit
letztem Dezember haben sich die Vertreter der verschiedenen Landesregierungen, der Landwirte, der Nahrungsmittelindustrie und des Einzelhandels getroffen und unter Berücksichtigung dieser Gespräche hat die Regierung in Delhi einen neuen Reformplan entwickelt, der bis zu 51 Prozent von Auslandsdirektinvestitionen im Multimarkeneinzelhandel erlauben soll.

Zudem müssen alle ausländischen Firmen die Genehmigung zur Investition in Indien vom Foreign Investment Promotion Board (FIPB) einholen. Die indische Regierung hat auch ein Investitionsminimum von 100 Millionen US-Dollar (76 Millionen Euro) bestimmt.

Der Reformplan räumt allerdings den Landesregierungen das letzte Wort ein. Es hieß in der Bekanntmachung vom Freitag: “Die [Auslandsdirektinvestitions-] Richtlinie sieht vor, dass es das Vorrecht der Landesregierungen ist zu entscheiden, ob und wo es einem Multimarkeneinzelhändler mit Auslandsinvestitionen gestattet ist, seine Verkaufsstellen innerhalb des Staats aufzubauen.”

Zuvor hatte es Gegenstimmen zu dem Multimarkenmodell gegeben, da es die Existenzgrundlage kleiner, ansässiger Einzelhändler bedrohen könnte. Dagegen wurde jetzt argumentiert, dass kleine, unorganisierte Händler bereits neben großen, organisierten Einzelhandelsketten bestehen und dass die kleineren Händler ihre Geschäftspraktiken verbessert und ihre Geschäfte modernisiert hätten.

Zudem hieß es in der Bekanntmachung, dass heimische verarbeitende Betriebe und Landwirte profitieren würden, da 30 Prozent aller Güter von indischen Herstellern kommen müssten. Zu den andere Auflagen für ausländische Investoren gehört, dass sie 50 Prozent des von ihnen investierten Kapitals “innerhalb von drei Jahren in die Infrastruktur des Umlandes” stecken müssen.

Zudem können die Verkaufsstellen nur in Städten mit einer Bevölkerung von mehr als einer Millionen Menschen errichtet werden. Länder ohne Städte dieser Größe können sich dazu entschließen, ausländische Einzelhandelsgeschäfte in kleineren Städten zu erlauben.

Trotz Investitionsminimum und anderen Hürden bedeutet der gigantische indische Einzelhandelssektor jedoch eine Riesenchance gerade für Firmen des deutschen Mittelstandes. Zudem werden deutsche Produkte in Indien geschätzt und bilaterale Beziehungen haben eine lange Tradition – die deutsch-indische Handelskammer war zum Beispiel eine der ersten Außenhandelskammern in Indien.

Foto: Josh Evnin
Einzelhandel Indien
FDI