• Home
  • V1
  • Mode-nachrichten
  • Glööckler: Staatsanwaltschaft gibt Entwarnung

Glööckler: Staatsanwaltschaft gibt Entwarnung

Von FashionUnited

Wird geladen...

Scroll down to read more
Mode-Nachrichten

Die Gerüchte um einen eventuellen Kokainkonsum des schillernden Berliner Modedesigners Harald Gkööckler scheinen haltlos zu sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft, die nach einem entsprechenden

Artikel, der am 1. Juli dieses Jahres in der „Bild“-Zeitung erschienen war, Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen hatte, hat diese nun „mangels tatverdacht“ wieder eingestellt.

Nun
holt Glööckler zum Gegenschlag aus, spricht gar von einen Medien-Skandal. „Es kann nicht sein, dass die größte Zeitung Deutschlands meint, Recht sprechen zu können und Personen öffentlich an den Pranger stellt und vorverurteilt, die gar nichts gemacht haben,“ empört sich der Modemacher in einem Statement zu dem Fall. Mit einem so schwerwiegenden Verdacht auf der Titelseite eine derartige Medienlawine ins Rollen zu bringen, sei nicht nur fahrlässig, sondern könne ganz gezielt und auf einen Schlag Existenzen vernichten. „So etwas darf in einem Rechtsstaat wie dem unseren einfach nicht passieren. Der angebliche Kokain-Skandal ist in Wirklichkeit ein Medien-Skandal,“ kommentiert Glööckler sichtlich verärgert.

Schließlich hätten seine Anwälte er erst am 9. Juli Aktenensicht in diesen Fall bekommen, die Zeitung jedoch offensichtlich schon viel früher. „Wie kann so etwas sein? Wer gibt solche Informationen und Behauptungen an die Redaktion weiter und was sind die Motive für ein derartiges Verhalten?“ fragt sich Glööckler empört und geht nun seinerseits in die Offensive: „Ich lasse mir auf jeden Fall so eine Ungerechtigkeit nicht gefallen und wehre mich dagegen bis aufs Äußerste und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln,“ kündigte er unlängst an. Schließlich habe das Landgericht Köln bereits am 18. Juli die Berichterstattung der Bild-Zeitung für unzulässig erklärt. In der Tat darf das Blatt gemäß einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die wesentlichen Aussagen ihrer Berichterstattung vom 1. Juli nicht mehr veröffentlichen.

Glööckler fordert Schadensersatz

Doch das ist Glööcker nicht genug, er will Wiedergutmachung. Glööcklers Anwalt Christian-Oliver Moser erklärte heute: „Wir werden Schadenersatz und Geldentschädigung in einer auch für die Axel Springer AG historischen Höhe fordern und notfalls auch gerichtlich geltend machen.“ Schließlich belaufe sich der durch die unzulässige Verdachtsberichterstattung nachweislich entstandene Schaden bereits auf einen „mindestens sechsstelligen Betrag“. Hinzu komme der immaterielle Schaden. „Hier werden wir ganz bewusst einen Betrag geltend machen, der weit oberhalb dessen liegt, was bei derartigen Verfahren üblicherweise eingeklagt wird. Deshalb werden wir das Verfahren notfalls bis zur höchsten europäischen Instanz führen.“ Es gehe darum, dass „die bewusst in Kauf genommene wirtschaftliche und soziale Vernichtung von Existenzen zugunsten der verkauften Auflage endlich gestoppt“ werde. Das funktioniere aber nur, wenn „die wirtschaftlichen Folgen eines derartigen Rufmordes auch für einen der größten Verlage Europas tatsächlich spürbar“ seien.

Es sieht also so aus, als ob beide Seiten in den kommenden Monaten weiterhin Gegenstand der Medienberichterstattung bleiben werden. Für genügend PR ist also gesorgt, egal ob im Springer-Hochhaus oder im Elfenbeinturm des Modezars.

Foto: QVC
bild
gloockler