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EU will Zollvorteile streichen

Von FashionUnited

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Mode-Nachrichten

Die EU-Kommission plant tiefe Einschnitte in ihrem Präferenzsystem für Entwicklungsländer. Wie die Brüsseler Behörden mitteilten, sollen demnächst im Bereich Textil und Bekleidung Zollvorteile wegfallen. Über 30 Prozent der zollbegünstigten EU-Importe

stammen mittlerweile aus Entwicklungsländern und machen insgesamt fast 70 Milliarden Euro jährlich aus. Durch die Reform des Präferenzschemas für Entwicklungsländer (APS) soll dieser Wert nach Angaben der Kommission auf knapp 38 Milliarden Euro reduziert werden. Dies bedeutet für europäische Importeure etwa 1,5 Milliarden Euro mehr Zoll, zudem würden sich nur noch 80 von 176 Ländern für die Liste der Begünstigten qualifizieren. Handelskommissar Karel De Bucht will das System stärker auf diejenigen zuschneiden, "die es am nötigsten brauchen".

Länder, die von der Weltbank als "upper middle income" oder reicher klassifiziert werden, sollen künftig nicht mehr profitieren. Betroffen sind Brasilien, Russland, Venezuela, Malaysia, verschiedene arabische Länder und Staaten wie Mexiko, Südafrika oder Mazedonien. Bei ihnen liegt das jährliche Pro Kopf-Einkommen über 3,946 US-Dollar. Freihandelspartner aus dem neuem APS sollen automatisch ausscheiden. Dies betrifft Indien und verschiedene ASEAN-Staaten, mit denen Handelsverträge angestrebt werden.

Die EU-Kommission will mit der neuen Verordnung den Entwicklungsländern stärkere Anreise setzen, sich zu "Good Governance" zu bewegen und Menschenrechte sowie die Einhaltung verschiedener internationaler Konventionen zu gewährleisten. Als "Belohnung" winkt den Staaten die Zollfreiheit im Rahmen des so genannten "APS+". Sie dürfen statt bisher einem bis zu zwei Prozent an allen APS-Importen der EU ausmachen. Auch beim begünstigten Produktspektrum will die EU-Kommission an einer der Stellschrauben drehen.

Die Vorschläge zum neuen APS werden zunächst im Europaparlament und im Ministerrat diskutiert, wo es allerdings noch zu Veränderungen kommen kann. Bis spätestens 1. Januar 2014 soll die neue Verordnung in Kraft werden.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
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