Gute Idee, schlechte Umsetzung: Ein koreanischer Geschäftsmann muss Strafe zahlen, weil er den Namen Chanel für seine kleine Bar, den Chanel Business Club, in einem südlichen Vorort Seouls benutzt hat. Das französische Luxusunternehmen,
das für Haute Couture, Konfektionskleidung, Parfums und Kosmetika, aber eben nicht für sein Nachtleben bekannt ist, fand dies gar nicht lustig. Durch die jahrelange Benutzung des Namen Chanel auf Schildern und in Broschüren habe der Geschäftsmann der “Unterscheidungskraft und dem Ruf der Marke geschadet”. Das Amtsgericht Seoul hat ihn deshalb zu einer Zahlung von 10 Millionen südkoreanischer Won (7.050 Euro) verdonnert.
Angesichts
von Erlebnis-Shopping und Geschäften, die länger und länger aufhaben und ihre Kunden gerade abends durch DJs und Horsd’oeuvres anzulocken versuchen, ist die Idee einer Mode-Bar nicht so weit hergeholt. Chanel sieht dies jedoch anders, denn die Firma wirft dem Geschäftsmann weiter vor, Chanels guten Namen durch die Assoziation mit “als negativ empfundenen Dienstleistungen” geschädigt zu haben.
Was diese negativen Dienstleistungen sein sollen, führte die Firma jedoch nicht weiter aus. Feststeht, dass es in nächster Zeit keine “richtige” Chanel-Bar geben wird, weder in Seoul noch in Paris.
In einem ähnlichen Fall hatte sich das italienische Modehaus Dolce & Gabbana gerichtlich gegen ein südafrikanisches Geschäft für Glasperlen und Modeschmuck mit dem Namen Dolce & Banana gewehrt, das gerade bei Kunden aus dem Ausland ein Hit war. Obwohl die Betreiberin des Ladens persönlich an den Sinn für Humor der beiden Designer appellierte, stand sie vor der Wahl, entweder Strafe zu zahlen oder den Namen ihres Geschäfts zu ändern. Sie entschied sich für letzteres und jetzt heißt ihr Geschäft einfach Banana, was zugegeben nicht ganz das gleiche ist.
Foto: d. Fuka