Bekleidung, Textilien profitieren vom Freihandelsabkommen zwischen China, Schweiz
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Seit bereits einem Monat besteht das Freihandelsabkommen zwischen
der Schweiz und China, das am 1. Juli 2014 in Kraft trat und bei einem Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in der Schweiz im Mai dieses Jahres bekannt gegeben wurde.Für die Textil- und Bekleidungsindustrie bedeutet dies, dass China seine Zölle auf Produkte aus der Schweiz stufenweise über zehn Jahre abbauen wird. Männer-Anzüge und -Hosen aus Wolle und feinen Tierhaaren sowie fast alle Garne sind bereits komplett zollfrei; zuvor wurden Zölle von 17,5 Prozent beziehungsweise 16 Prozent erhoben.
Zudem vereinfacht das neue Freihandelsabkommen die Ursprungsregeln von Produkten. So bekommen Textil- und Bekleidungsprodukte ihren Ursprung durch die einstufige Verarbeitung; bei Kleidungsartikeln etwa durch die Konfektion und bei Garnen durch das Spinnen. “Die Ursprungsregeln in dem Abkommen zwischen der Schweiz und China sind liberal und übersichtlich strukturiert. Im Vergleich dazu schlagen wir uns in der EU mit einem hochbürokratischen Regelwerk herum, das sich zunehmend als Hemmschuh erweist,“ kommentierte Silvia Jungbauer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Maschenindustrie.
Zudem hoffen Schweizer Textilunternehmer auf eine Reduzierung der bestehenden Zollabgaben von 9,5 Prozent, um mit ihren Nischenprodukten auf dem chinesischen Markt Fuß fassen zu können, sowie auf eine bessere Versorgung mit Vormaterialien und eine Steigerung der Exporte nach China.
Für die Schweiz ist China einer der zehn wichtigsten Handelspartner. „Alleine in China werden 56 Prozent aller synthetischen Fasern und 36 Prozent der Baumwollfasern produziert und gewonnen. Durch das Freihandelsabkommen versprechen wir uns eine bessere und gesicherte Beschaffung dieser Vormaterialien“, bestätigte Peter Flückiger, Direktor desTextilverbands Schweiz.