BTE-Gespräche mit Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium
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Am 7. November führte der BTE in Berlin Gespräche mit Entscheidern aus der Bundespolitik, um diesen die aktuellen Problemstellungen und Themen des Textil- Schuh- und Lederwarenhandels nahezubringen. Zu Beginn trafen sich BTE-Präsident Mark Rauschen, BTE-Präsidiumsmitglied Jens Ristedt und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels mit Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, zu einem Austausch. Dargelegt wurde insbesondere die Rolle des Modehandels für die Attraktivität und Multifunktionalität der Innenstädte. Die Staatsministerin hob dabei die Bedeutung der Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler für die künftige Innenstadtentwicklung hervor und plädierte insbesondere auch für eine ausgewogene Verkehrspolitik in den Innenstädten, insbesondere im Hinblick auf den PKW-Verkehr und ÖPNV.
Komplexe Nachhaltigkeitsthemen
Angesprochen wurden zudem die vielfältigen und komplexen Nachhaltigkeitsthemen, welche die Fashionbranche vor große Herausforderungen stellt. Abschließend wurden die aktuellen Schwierigkeiten bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen diskutiert. Staatsministerin Ryglewski sagte zu, zum Thema der Überbrückungshilfen das BTE-Positionspapier nochmals zu verbreiten.
Im Anschluss hatten BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels und HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth gemeinsam die Gelegenheit, mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums über aktuelle Fragestellungen und Probleme bei den Schlussabrechnungen zu den Coronaüberbrückungshilfen zu sprechen. Die Ministeriumsvertreter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass eine schnelle und mit möglichst geringem (bürokratischen) Aufwand verbundene Bearbeitung der Schlussabrechnungen auch im Sinne des Ministeriums ist und verwiesen auf bereits erfolgte, entsprechende Anweisungen von Minister Robert Habeck.
Auslegung der verschiedenen Regelwerke
Das Bundeswirtschaftsministerium sagte zu, im Rahmen der nächsten Amtschefkonferenz der Landeswirtschaftsminister am 22. November 2023 die Bundesländer und Bewilligungsstellen nochmals auf eine pragmatische und für betroffene Unternehmen „verträgliche“ Auslegung der verschiedenen Regelwerke hinzuweisen. Welche Auswirkungen/Impulse das „Einwirken“ auf die Bewilligungsstellen haben wird, ist abzuwarten und wird vom BTE beobachtet. Der BTE wird hierzu weiterhin im engen Kontakt insbesondere mit den Landesverbänden des HDE bleiben und die Branche entsprechend informieren.