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Werden bei der Herstellung von Bundeswehrkleidung Arbeitsrechte verletzt?

Von Reinhold Koehler

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Die Bundeswehr gehört zu den größten Kunden für Berufskleidung in Deutschland. Jedes Jahr bestellt das Militär Hunderttausende Uniformen und Kampfanzüge bei diversen Herstellern, und dabei scheint es nicht immer mit rechten Dingen zuzugehen. So wirft die Christliche Initiative Romero (CIR), die sich um die Einhaltung von Grundrechten und fairen Produktionsbedingungen weltweit einsetzt, den Verantwortlichen vor, dass bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien „grundlegende Arbeitsrechte verletzt“ werden.

Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr. Das Unternehmen sei jedoch nicht bereit gewesen, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen, heißt es.

Hersteller und Zulieferer sollen besser überprüft werden

Im Auftrag der CIR hatte die tunesische Arbeitsrechtsorganisation FTDES im November 2017 mit zehn Arbeiterinnen Interviews über die Arbeitsbedingungen in der Fabrik durchgeführt. Die Interviews legten offen, dass die Fabrikleitung die Vereinigungsfreiheit verletze, so die CIR. Ihr Vorwurf: „Die Manager zerschlugen eine fabrikinterne Gewerkschaft, indem sie die Mitglieder bedrängten, diese zu verlassen.“ Zudem missbrauche die Fabrikleitung Arbeiter als Spitzel, die kritische Kollegen denunzierten. Arbeiter, die der Fabrikleitung nicht nahe stünden, würden den interviewten Arbeiterinnen zufolge diskriminiert und höherem Arbeitsdruck ausgesetzt. „Damit werden in der Fabrik die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verletzt, deren Einhaltung öffentliche Auftraggeber häufig von den Lieferanten fordern“, so die CIR weiter.

Bei der in die Kritik geratenen Fabrik soll es sich nicht wie meist um einen unabhängigen Zulieferer, sondern um ein unternehmenseigenes Werk des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen handeln. „Als Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das Unternehmen aber weg", kritisiert Christian Wimberger von der CIR. Das spiegelten auch die Aussagen der Arbeiter wider: FTDES und die CIR fordern das Unternehmen daher auf, Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.

Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der Verantwortung. „Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern zu lassen", so Wimberger. Öffentliche Einrichtungen müssten glaubwürdige Nachweise fordern, sonst sei davon auszugehen, dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert würden. Zu diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehört nach Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw Bekleidungsmanagement einzufordern.

Foto: Gemen64 / pixelio.de

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