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Zalando-Streit im Juni vor Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht hat im Streit um eine Schlichtungsstelle für das von der Schließung bedrohte Zalando-Logistikzentrum in Erfurt schnell reagiert. Ein erster Verhandlungstermin stehe mit dem 3. Juni bereits fest, bestätigten ein Unternehmenssprecher und der Zalando-Betriebsrat auf dpa-Anfrage in Erfurt. Der Betriebsrat hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass er gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt zur Einsetzung einer Einigungsstelle, bei der es um Interessenausgleich und Sozialplan gehen soll, Beschwerde in der zweiten Instanz eingelegt habe.

Zalando will das Logistikzentrum, mit dem der Online-Modehändler groß geworden ist, im September schließen. Damit würden rund 2.700 Arbeitnehmer:innen ihren Job verlieren. Der Konflikt schwelt seit Jahresbeginn, inzwischen hat es zwei Betriebsversammlungen, zuletzt ohne Managementvertreter sowie eine Demonstration von Arbeitnehmer:innen und Unterstützer:innen in Erfurt gegeben.

Unternehmen beklagt Zeitverlust

„Jeder Tag, den wir nun mit juristischen Verfahren über den Verhandlungsweg verlieren, ist ein verlorener Tag, um die dringend notwendige Klarheit für die Beschäftigten zu erzielen“, erklärte Unternehmenssprecher Christian Schmidt zu der Beschwerde des Betriebsrats. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung „verzögert nur die Gewissheit, die sich unsere Mitarbeitenden für ihre Zukunftsplanung wünschen“. Das Management des Dax-Konzerns hält an den Schließungsplänen fest.

Die Einigungsstelle bietet aus Sicht des Unternehmens „den notwendigen, neutral moderierten Rahmen, um sachliche Verhandlungen über einen fairen Sozialplan zu führen“, so der Sprecher. Zalando sei bereit, „über konkrete unterstützende Maßnahmen, einschließlich Abfindungen, im Rahmen der Einigungsstelle zu sprechen“.

Jobangebote in anderen Logistikzentren

Nach Angaben von Betriebsratschef Tony Krause hat die Einigungsstelle nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts noch nicht getagt. Der Betriebsrat sei bereit, ernsthafte Verhandlungen aufzunehmen und habe Konzepte und Termine vorgelegt, bekräftigte Krause. Mit der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht wolle die Arbeitnehmer:innenvertretung sicherstellen, „dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nicht durch einseitige Zeitdiktate des Arbeitgebers ausgehöhlt werden und konstruktive Verhandlungen aufgenommen werden“.

Es gehe dem Unternehmen nicht darum, „etwas zu erzwingen oder Verhandlungen abzukürzen, sondern darum, nach fast drei Monaten endlich Klarheit und Planungssicherheit für die Mitarbeitenden zu schaffen“, erwiderte der Unternehmenssprecher. Am Donnerstag gab es nach seinen Angaben einen Informationstag für Arbeitnehmer:innen, die sich für offene Positionen in anderen Logistikzentren des Internet-Modehändlers in Mönchengladbach, Lahr und Gießen interessierten.

Das Arbeitsrecht sieht Einigungsstellen als Schlichtungsinstanz in Unternehmen vor, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in wichtigen Fragen nicht verständigen können.


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