Wegen Mahngebühren: Sächsische Verbraucherzentrale ruft zur Sammelklage gegen Zalando auf
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Die Sächsische Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage gegen Zalando.
Grund für die geplante Klage sind geforderte Mahngebühren des Berliner Onlinehändlers. Kund:innen die bei Zalando bestellen und nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen, bekommt mit der zweiten Mahnung per E-Mail eine Mahngebühr in Höhe von 5,30 Euro auferlegt. Diese sei allerdings rechtswidrig, so die Sächsische Verbraucherzentrale.
Die geplante Sammelklage würde es Kund:innen ermöglichen, die bereits fgezahlten Mahngebühr zurückzufordern, denn die meisten würden diese Zahlen und “darauf vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält”, so die Mitteilung.
Beim Kauf auf Rechnung haben Kund:innen von Zalando in Deutschland 14 Tage Zeit, um den ausstehenden Betrag zu begleichen, erklärte ein Sprecher von Zalando auf Anfrage von Fashion United. Nach elf Tagen folgt eine kostenfreie Erinnerung per Mail, in der auf eine anfallende Mahngebühr in Höhe von 1,80 Euro nach dem Ablauf der Zahlungsfrist hingewiesen wird. Sollten die 14 Tage ohne Zahlungseingang verstreichen, folgt eine erste Mahnung mit den zuvor angekündigten Gebühren.
„Falls wir 21 Tage nach Versand der Bestellung keinen Zahlungseingang verzeichnen können, erhalten Kund:innen eine zweite Mahnung”, so Zalando. „Diese zweite Mahnung geht mit einer zusätzlichen Gebühr von 3,50 EUR einher und wird Kund:innen sowohl per Mail als auch per Post zugestellt.” Im Anschluss haben Kund:innen weitere zehn Tage Zeit, den Gesamtbetrag inklusive der besagten 5,30 Euro Mahnungsgebühren zu bezahlen.
Die überwiegende Mehrheit der Kund:innen bezahle die von ihnen gekauften Artikel fristgerecht, so der Onlinehändler. Der Anteil der Kund:innen, die eine zweite Mahnung erhalten, lägen im einstelligen Prozentbereich.
Sind die Gebühren unzulässig?
„Wir halten diese Gebühren für unzulässig“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“
Erst seit kurzem gibt es die Sammelklage als Instrument zum Verbraucher:innenschutz und genau dieses macht sich die Verbraucherzentrale nun zunutze. Betroffene, die vor dem 13. Oktober eine entsprechende Forderung per Mail erhalten haben, können sich der Sammelklage in einem Online-Formular anschließen. Dabei muss lediglich bewiesen werden, dass die Gebühren eingefordert und bezahlt worden sind.
In einem weiteren Schritt, nach Einreichung der Klage können sich alle Interessierten anschließen. Kosten fallen dabei keine an, da die Verbraucherzentrale Sachsen diese trägt.