Was Sie über den UN-Menschenrechtsbericht zu Xinjiang wissen sollten
Wird geladen...
Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen (OHCHR) hat im Anschluss an seine Bewertung der autonomen Region Xinjiang der Uigur:innen in China einen ausführlichen Bericht veröffentlicht, in dem es heißt, dass „schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden“. Die Region, in der rund ein Fünftel der weltweiten Baumwollproduktion stattfindet, war in den letzten Jahren Gegenstand einer zunehmenden Zahl an Berichten, in denen behauptet wurde, rund 1,6 Millionen uigurische Muslim:innen würden in Gefangenenlagern festgehalten und zur Zwangsarbeit gezwungen.
Eine Reihe von westlichen Modeunternehmen, vor allem solche, die ihre Baumwolle aus der Region beziehen, äußerten daraufhin im vergangenen Jahr ihre Besorgnis über die Vorwürfe, wobei einige die angeblichen Methoden des Landes anprangerten und andere die Beziehungen zu ihren in Xinjiang ansässigen Lieferunternehmen ganz abbrachen. In Folge dessen verhängte China Sanktionen, rief zum Boykott der betreffenden Einzelhandelsunternehmen auf oder verwies Marken und Stores, die sich negativ geäußert hatten, ganz des Landes. So mussten unter anderem H&M, Nike, Burberry, Adidas und Converse mit mehr oder weniger starken Konsequenzen leben.
Nun hat die UNO in ihrem neuen Bericht ihre offizielle Einschätzung der gegen China erhobenen Vorwürfe dargelegt, die sich nach Angaben der Organisation auf eine „umfangreiche Dokumentation“ und eingehende Interviews mit 40 Personen stützt, die die Situation direkt oder aus erster Hand kennen. In der Publikation selbst werden verschiedene Bereiche rund um das Thema ausführlich behandelt, darunter Chinas rechtlicher und politischer Rahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und ‚Extremismus‘, für den die UNO die Gesetze und Vorschriften als vage und schlecht definiert bezeichnet.
Hinweise, die willkürliche Inhaftierung und Zwangsarbeit nahelegen
Außerdem ergab die Bewertung, dass es „vernünftig“ sei, „zu dem Schluss zu kommen, dass es zumindest in den Jahren 2017 bis 2019 zu einem Muster von willkürlichen Inhaftierungen in großem Umfang in VETCS-Einrichtungen [Anm. d. Red.: Vocational education and training centres, zu deutsch etwa ‚Berufsbildungszentren‘] gekommen ist.“ Nach Ansicht der UN könnten die „Unterbringungen“ als „Freiheitsentzug“ gegenüber den dort Untergebrachten angesehen werden.
In Bezug auf die Arbeit stellte die UNO fest, dass China im Rahmen seiner Armutsbekämpfungsprogramme „eine Reihe wichtiger Arbeitsrechtsreformen durchgeführt hat, die den Schutz vor Zwangsarbeit verstärken sollten“. Sie fügte jedoch auch hinzu, dass „die Regierung ihre Programme zur Armutsbekämpfung eng mit der Verhinderung und Bekämpfung von religiösem ‚Extremismus‘ verknüpft“, was möglicherweise Berichte über Zwangsarbeit unter uigurischen und anderen muslimischen Minderheiten unterstütze und nach Ansicht der Vereinten Nationen „Anlass zur Sorge gibt, inwieweit solche Programme völlig freiwillig sein können.“
Der Bericht empfahl China und der internationalen Gemeinschaft weitere Schritte, darunter die Klärung des Verbleibs von angeblich vermissten Personen, die Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Terrorismusbekämpfung und die Untersuchung von Vorwürfen bezüglich Menschenrechtsverletzungen in den VETCs.
In seiner Schlussfolgerung heißt es in dem Bericht: „Auch wenn die verfügbaren Informationen es OHCHR derzeit nicht erlauben, eindeutige Schlussfolgerungen über das genaue Ausmaß solcher Verstöße zu ziehen, so ist doch klar, dass der hochgradig gesicherte und diskriminierende Charakter der VETCs in Verbindung mit dem begrenzten Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln oder der Kontrolle durch die Behörden einen fruchtbaren Boden für solche Verstöße in großem Umfang bietet.“
Dieser Artikel wurde zuvor auf FashionUnited.uk veröffentlicht. Übersetzung und Bearbeitung: Barbara Russ