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Verbotener Insiderhandel mit Gerry-Weber-Aktien

Von DPA

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Wegen verbotenen Insiderhandels mit Aktien des Modekonzerns Gerry Weber müssen vier Männer aus der Region Braunschweig hohe Geldauflagen zahlen. Den höchsten Betrag von zwei Millionen Euro muss ein 69-jähriger Depotinhaber als Hauptprofiteur begleichen, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Zunächst hatte das in Bielefeld erscheinende «Westfalen-Blatt» am Mittwoch über die illegalen Aktiengeschäfte berichtet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) war auffälligen Geschäften im zeitlichen Zusammenhang mit einem Insolvenzantrag im Januar 2019 nachgegangen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Nach der Veröffentlichung sank zunächst der Kurs und wurde später vom Handel ausgesetzt. Gegen die Beschuldigten bestand der Verdacht der unbefugten Verwendung oder Weitergabe von Informationen über das drohende Scheitern von Finanzierungsverhandlungen und dem anstehenden Insolvenzantrag.

Zwei Männer sollen Aktien noch rechtzeitig verkauft haben, um Kursverluste zu vermeiden. Dabei handelt sich laut Staatsanwaltschaft um den Depotinhaber selbst und einen 71-jährigen Bevollmächtigten. Zwei 28-Jährige sollen versucht haben, von Wetten auf fallende Werte zu profitieren. Bei Durchsuchungen im August 2019 stellten Ermittler zahlreiche Beweismittel, vor allem Datenträger, sicher.

Je nach Schwere der Vorwürfe müssen die Beschuldigten Beträge zwischen 2 Millionen Euro und 5000 Euro zahlen. Sollte das Geld bis Mai 2021 fließen, werden die Verfahren eingestellt und die Beschuldigten gelten als nicht vorbestraft, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Das Insolvenzverfahren bei Gerry Weber in Halle (Westfalen) wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die Zahl der Läden wurde deutlich reduziert, die Mitarbeiterzahl schrumpfte. Zuletzt hatte das Unternehmen im November mitgeteilt, nach dem Sparkurs wieder ganz knapp in die Gewinnzone zurückgekehrt zu sein. (dpa)

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