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Van Laack - Behörden prüfen NRW-Auftrag für Schutzausrüstung

Von DPA

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Ein Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung an die Modefirma van Laack beschäftigt nun eine Prüfbehörde im Rheinland. In der vergangenen Woche sei ein sogenannter Nachprüfungsantrag eingegangen, teilte die Bezirksregierung Köln am Dienstag mit. Er beziehe sich auf eine Vergabe im November. «Die Vergabekammer Rheinland hat nun fünf Wochen Frist, darüber zu entscheiden, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.» Weitere Details nannte die Bezirksregierung mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Zuvor hatte «Der Spiegel» berichtet.

Das Mönchengladbacher Unternehmen van Laack hatte im Zuge der Corona-Pandemie mehrere Aufträge für Schutzausrüstung erhalten. Vor allem die Bestellung von zehn Millionen Schutzkitteln sorgte für Debatten, weil bekannt wurde, dass Johannes «Joe» Laschet, der Sohn von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), den Kontakt zu der Firma hergestellt hatte. Neben den Kitteln hatte die Textilfirma auch zwei Aufträge der NRW-Polizei über je 1,25 Millionen sogenannter Alltagsmasken aus Stoff bekommen.

Bei dem nun gestellten Antrag gehe es um die Bestellung von Masken für die Polizei im November, erklärte der Anwalt Thomas Mösinger von der Kanzlei «Mösinger Bakes Kollewe», die den Vorgang nach eigenen Angaben im Auftrag einer Unternehmerin aus dem Raum Wuppertal betreut. Die Unternehmerin sei ebenfalls in der Branche aktiv, aber nicht zum Zug gekommen. Die Kanzlei bemängelt, dass es kein reguläres Ausschreibungsverfahren gegeben und sich das Land stattdessen auf Dringlichkeit berufen hatte. Das NRW-Innenministerium hatte bestätigt, dass der Kauf der Masken im Rahmen der sogenannten freihändigen Vergabe erfolgt war, die erlaubt ist, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt.

Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz. Sie überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. (dpa)

Bild: Pexels

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