• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Urteilsspruch: Betty Barclay im Zweibrücker Outlet-Center darf Sonntags nicht mehr öffnen

Urteilsspruch: Betty Barclay im Zweibrücker Outlet-Center darf Sonntags nicht mehr öffnen

In einem Rechtsstreit zwischen dem Modehaus Jost, das Filialen an mehreren Standorten in der Pfalz und in Baden betreibt, und der Modemarke Betty Barclay, die einen Outlet-Store im Zweibrücker Outlet-Center führt, konnte das Modehaus Jost einen Teilerfolg erzielen.

Das Modehaus Jost hatte dagegen geklagt, dass Betty Barclay im Outlet Center auch an bestimmten Sonntagen um die Ferien in Rheinland-Pfalz geöffnet hatte. Die Erlaubnis zu den Sonderöffnungszeiten war dem Outlet-Center einst per Landesverordnung erteilt worden, da es sich in der Nähe eines Flughafens befindet. Dessen kommerzieller Flugverkehr wurde jedoch bereits im Jahr 2007 eingestellt.

Der 4. Zivilsenat hat nun entschieden, dass die Betty Barclay Group ihre Filiale im Zweibrücker Outlet-Center während der rheinland-pfälzischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an den Sonntagen unmittelbar vor Ferienbeginn und nach Ferienende nicht mehr öffnen darf. Tut sie dies dennoch, droht ein Ordnungsgeld. Schadensersatz und Auskunft über die Öffnungszeiten in der Vergangenheit, wie das Modehaus Jost sie forderte, schuldet Betty Barclay dem Modehaus dagegen nicht.

Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


ODER ANMELDEN MIT
Betty Barclay
Modehaus Jost