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Urteil: Neckermann-Manager haften nicht für späte Zahlungen

Von DPA

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Im Prozess um die Pleite des Versandhändlers Neckermann vor fast neun Jahren hat das Landgericht Frankfurt die damaligen Manager von weiterer Haftung freigestellt. Die 21. Zivilkammer wies am Donnerstag Ansprüche des Insolvenzverwalters zurück, der von der damaligen Geschäftsführung um Henning Koopmann und den Aufsichtsräten rund 19,8 Millionen Euro verlangt.

Nach Auffassung des Gerichts haben die Manager im Mai 2012 zu Recht angenommen, dass es noch eine Möglichkeit zur Rettung des Traditionsunternehmens gegeben habe. Sie hätten sich auch jederzeit professionellen Rat zu arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen geholt. Die umstrittenen Ausgaben bis zum Insolvenzantrag am 18. Juli 2012 seien daher nicht im Nachhinein zu beanstanden. Das Urteil ist laut Mitteilung der Justiz noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen werden.

Der Insolvenzverwalter CMS Hasche Sigle geht davon aus, dass spätestens am 23. Mai 2012 die Insolvenz hätte angemeldet werden müssen. Damals hatte Neckermann-Eigentümer Sun Capital ein Konzept der Gewerkschaft Verdi zur Fortführung abgelehnt und seinerseits Bedingungen für eine weitere Finanzspritze aufgestellt.

Neckermann hatte als einstmals größter Versandhändler der Bundesrepublik das Internet zwar schnell als Vertriebskanal erkannt, aber nicht auf die Umbrüche reagiert, die permanente Verfügbarkeit und Preistransparenz bedeuteten. Wie der einstige Hauptkonkurrent Quelle war auch Neckermann dem Amazon-Konzept nicht gewachsen. Neckermann.de existiert inzwischen nur noch als Portal des einstigen Konkurrenten Otto. (dpa)

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