Urheberrecht: Onlinehändler Nelly legt Berufung gegen Shein-Urteil ein
Die schwedische Nelly Group, ein börsennotierter Online-Modehändler in der nordischen Region, hat Berufung gegen das aktuelle Urteil im Rechtsstreit mit dem chinesischen Moderiesen Shein eingelegt.
Der Fall begann 2023, als Nelly feststellte, dass Shein mehr als 30 Produktbilder des Unternehmens ohne Genehmigung verwendet hatte. Zwar entfernte Shein die Bilder nach einer Aufforderung, doch tauchten später erneut urheberrechtsverletzende Motive auf.
Das Schwedische Patent- und Marktgericht in Stockholm bestätigte zwar, dass Shein das Urheberrecht von Nelly verletzt hatte, ordnete nach Angaben von Nelly jedoch gleichzeitig an, dass Nelly einen erheblichen Teil der Prozesskosten von Shein tragen müsse.
Mit der Berufung will Nelly die Frage der Verantwortungsverteilung innerhalb der Shein-Gruppe klären, die Verhältnismäßigkeit des Urteils sowie Maßnahmen erwirken, die künftige Verstöße verhindern sollen.
„Es geht uns um ein grundsätzliches Anliegen. Wir wollen dazu beitragen, die Verantwortung globaler E-Commerce-Unternehmen im europäischen Markt zu klären – damit alle nach denselben Regeln spielen und unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren. Mit der Berufung wollen wir zudem ein Zeichen setzen und andere Unternehmen ermutigen, aktiv zu werden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Der globale Onlinehandel entwickelt sich rasant, und die Gesetzgebung muss Schritt halten, um fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten“, erklärt Helena Karlinder-Östlundh, CEO der Nelly Group.
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