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Übernahmekampf: Gläubiger:innen von Hunkemöller scheitern vor niederländischem Gericht

Das niederländische Gericht hat die Einwände mehrerer Gläubiger:innen gegen die Übernahme von Hunkemöller zurückgewiesen. Sie versuchten, die Übernahme der Dessous-Kette durch das US-amerikanische Unternehmen Redwood Capital Management gerichtlich rückgängig zu machen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es dafür nicht genügend Gründe. Die niederländische Klage scheint hauptsächlich dazu zu dienen, Druck auf laufende Verfahren im Ausland auszuüben.

Hunkemöller ging im März 2025 vollständig in den Besitz von Redwood über, dem zu diesem Zeitpunkt größten Gläubiger. Andere Anleihegläubiger:innen zogen daraufhin vor Gericht. Sie leiteten Verfahren unter anderem in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden ein.

Das Gerichtsverfahren in den Niederlanden richtet sich gegen die Geschäftsführer:innen verschiedener mit Hunkemöller verbundener Gesellschaften. Diesen Geschäftsführer:innen wird unrechtmäßiges Handeln im Zusammenhang mit der Übernahme vorgeworfen. Die Gläubiger:innen fordern daher die Nichtigerklärung der Übernahme und die Zahlung von Schadensersatz. Das niederländische Gericht sieht hierfür jedoch nicht genügend Beweise und ist der Ansicht, dass das niederländische Verfahren lediglich als Druckmittel für die Fälle im Ausland eingesetzt wird.

Die Übernahme von Hunkemöller unter der Lupe

Hunkemöller gab 2022 Anleihen an mehrere Parteien aus, darunter Redwood Capital. Anfänglich galten für alle Anleihegläubiger:innen die gleichen Bedingungen. Im Jahr 2024 wurde jedoch eine neue Finanzierungsvereinbarung zwischen Hunkemöller und Redwood geschlossen.

Durch diese sogenannte ‚Up-Tiering‘-Konstruktion erhielt Redwood Vorrang vor anderen Gläubiger:innen und wurde zum größten Anleihegläubiger. Die übrigen Anleihegläubiger:innen wurden dadurch nach eigenen Angaben benachteiligt, wie aus Gerichtsakten hervorgeht.

Diese übrigen Anleihegläubiger:innen geben an, Hunkemöller bereits mehrfach eine zusätzliche Finanzierung angeboten zu haben, worauf jedoch nicht eingegangen wurde. Als das ‚Up-Tiering‘ offensichtlich wurde, kontaktierten die Gläubiger:innen die niederländische Dessous-Kette, baten um eine Erklärung und forderten die Rückabwicklung. Dies geschah nicht, woraufhin das Gerichtsverfahren in New York eingeleitet wurde, das noch nicht abgeschlossen ist.

Als Hunkemöller Anfang 2025 vollständig an Redwood Capital überging, wurden die übrigen Anleihegläubiger:innen darüber ebenfalls nicht informiert. Diese Parteien geben an, dass der Transaktionspreis wahrscheinlich weit unter dem Marktwert der Dessous-Kette liegt, legen dafür jedoch keine Beweise vor.

In ihrer Klageerwiderung erklären Hunkemöller International, Shero Holdco, Shero Midco und die beklagten Geschäftsführer:innen, dass alle Transaktionen nach geltendem ausländischem Recht und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt wurden. Die beteiligten Gläubiger:innen seien sich der Risiken bewusst gewesen und hätten diese wissentlich in Kauf genommen. Laut der Verteidigungsschrift ist der für einige Anleihegläubiger:innen nachteilige Ausgang kein Grund für ein Verfahren gegen die Hunkemöller-Gruppe oder ihre Geschäftsführer:innen, so enttäuschend dies auch sein mag. Das Gericht folgt dieser Argumentation und weist die Anträge der Gläubiger:innen ab.

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