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Stylebop meldet Insolvenz an

Von Weixin Zha

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Business |AKTUALISIERT

Die deutsche Online-Luxusplattform Stylebop ist insolvent. Wie lange der Geschäftsbetrieb nun fortgesetzt wird, ist noch unklar.

Am Donnerstag hatte Stylebop-Geschäftsführer Mark Ralea einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin gestellt. Daraufhin wurde Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

„Im Rahmen von Gesprächen mit der Geschäftsleitung sowie weiteren Mitarbeitern habe ich mir bereits einen guten Überblick über das Unternehmen verschaffen können und prüfe derzeit die Möglichkeiten für eine Fortführung und Sanierung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes“, sagte Schulte-Kaubrügger in einer Mitteilung am Dienstag. Parallel zu den Prüfungen sei ein strukturierter Verkraufs-Prozess initiiert worden, der bereits Investoreninteresse geweck habe.

Ende des Geschäftsbetriebs 2020?

Zuvor hatte Stylebop seine Lieferanten darüber informiert seinen Geschäftsbetrieb 2020 einstellen zu wollen, wie das Fachmagazin Textilwirtschaft Anfang August berichtete. Damals bat Stylebop um Zahlungsaufschub: „Unser Ziel ist es, den Abverkauf des Warenlagers außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen, da aus unserer Sicht dadurch deutlich höhere Erlöse erfahrungsgemäß erzielt werden können”, wird der Brief von Geschäftsführer Mark Ralea zitiert.

Angesichts des nun erfoIgten Insolvenzantrags scheint nicht genug Einigung mit den Lieferanten zum weiteren Vorgehen erzielt worden zu sein.

Stylebop führt mehr als 200 internationale Luxusmarken für Damen und Herren in seinem Sortiment und liefert in 164 Länder weltweit, heißt es auf der Webseite. Obwohl einer der Pioniere des Onlinehandels mit Bekleidung in Deutschland konnte sich Stylebop in den vergangenen Jahren gegen Konkurrenz wie Mytheresa oder Net-à-Porter nur schwer behaupten. Der Umsatz lag 2018 bei 35 Millionen Euro, Damit gingen die Erlöse um mehr als ein Viertel gegenüber dem Vorjahr zurück.

Anm. Der Redaktion: Dieser Beitrag wurde um einen Kommentar des Rechtsanwalts ergänzt.

Bild: Screenshot Stylebop

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