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Streit mit Amazon: New Yorker bekommt Auskunft zu Markenrechtsverletzung

Von Weixin Zha

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Business |AKTUALISIERT

Nach einem Rechtsstreit hat New Yorker sofortige Auskunft vom Online-Handelskonzern Amazon im Fall einer Markenrechtsverletzung bekommen, wie der Braunschweiger Modefilialist am Montag per E-Mail mitteilt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte zuvor eine Berufung von Amazon abgewiesen.

Den Streit zwischen New Yorker und Amazon löste ein polnischer Händler aus. Auf dem Marktplatz von Amazon bot er ein T-Shirt mit der Bezeichnung “Black Squad” an, diese ist allerdings auch eine eingetragene Eigenmarke von New Yorker. Nach einer Abmahnung erteilte der Händler Auskunft, welche der Modefilialist aber als unzureichend empfand. Daraufhin beantragte New Yorker beim Landgericht Braunschweig eine einstweilige Verfügung auf Auskunft gegenüber Händler und auch Amazon. Als Betreiber des Online-Marktplatzes sah New Yorker Amazon auch in der Pflicht Auskunft im Falle der unbefugten Nutzung seiner Marke “Black Squad” zu erteilen.

Streit um Auskunft bei Markenrechtsverletzung

Das Landgericht Braunschweig gab dem Antrag von New Yorker im vergangenen September statt. Damit musste Amazon unter anderem über “Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren,” informieren, wie auch über “die Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren”.

Gegen diesen Zwischenerfolg von New Yorker legte Amazon Berufung ein und scheiterte damit im Februar vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Das Gericht lehnte die Berufung als formal unzulässig ab: Amazon konnte nicht nachweisen, dass der Beschwerdewert, also die Kosten einer Auskunftserteilung, 600 Euro übersteigt. Im Juli habe Amazon das Urteil des Landgerichts anerkannt und inzwischen habe New Yorker auch die gewünschten Auskünfte erhalten, sagte Sprecherin Susanna Schreiner am Montag per E-Mail an FashionUnited.

Mit der Abweisung der Berufung habe das Oberlandesgericht Braunschweig dem landgerichtlichen Urteil nicht widersprochen, aber es “auch nicht inhaltlich bestätigt”, sagte Pressesprecherin Andrea Tietze in einer E-Mail and FashionUnited. Damit stehe der Beschluss des Landgerichts und kann vollstreckt werden.

Wie sich diese Gerichtsentscheidung in der Zukunft auf ähnliche Fälle auswirken könnte, bleibt offen. Bei New Yorker war die Freude jedenfalls groß: “New Yorker begrüßt die Entscheidung und freut sich über das beispielhafte Urteil, das nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bedeutet, sondern allen Markenherstellern die Möglichkeit bietet, ihre Markenrechte effektiver zu schützen”, hieß es in einer Pressemitteilung am Donnerstag.

Amazon wollte sich zum Vorgang nicht äußern und verwies auf die Möglichkeit der Markenregistrierung auf seiner Webseite. Hier können sich Hersteller registrieren um ihre Marken zu schützen und mehr Kontrolle über das Produktangebot ihrer Marken zu erlangen. Nach Angaben von Amazon nutzen bereits mehr als 60.000 Marken diesen Service.

New Yorker ist nicht das erste deutsche Modeunternehmen, das in jüngster Zeit wegen Markenrechtsverletzungen mit Amazon in Konflikt geriet. Zum Jahreswechsel beendete der Schuhhersteller Birkenstock die Geschäftsbeziehungen mit der Europa-Tochter von Amazon. Birkenstock klagte, dass Amazon nach mehreren Beschwerden nichts gegen das wiederholte Auftauchen von Produktfälschungen unternommen habe.

Foto: New Yorker
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