Ssense: Gründer sichern sich Kontrolle und 40-Millionen-Zwischenfinanzierung
Die kanadische E-Commerce-Plattform Ssense bleibt vorerst in den Händen der Gründer. CEO Rami Atallah sowie seine Brüder Firas und Bassel Atallah haben in der ersten Runde ihres Rechtsstreits mit den Gläubiger:innen einen Erfolg erzielt. Damit können sie den Geschäftsbetrieb weiterhin kontrollieren und die Neuausrichtung des Unternehmens unter ihrer Führung vorantreiben, wie mehrerer Medien, darunter WWD und The Business of Fashion (BOF), berichten.
Ende des vergangenen Monats hatten die Gläubiger:innen von Ssense einen Antrag eingereicht, das Unternehmen zu verkaufen. Daraufhin beantragte Ssense selbst Gläubiger:innenschutz nach kanadischem Recht – vergleichbar mit einem Insolvenzverfahren – um den Betrieb unter der Kontrolle der Gründerfamilie weiterzuführen und den eigenen Restrukturierungsplan umzusetzen.
Ein zuständiges Gericht im kanadischen Québec hat dem Antrag von Ssense auf ein Verfahren nach dem kanadischen Gläubiger:innenschutzgesetz (CCAA) zugestimmt. Das Gesetz schützt das Unternehmen für 30 Tage vor Vollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger:innen und erlaubt es der aktuellen Geschäftsführung sowie dem Vorstand, die Umsetzung des Restrukturierungsplans zu überwachen. Zur Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle hat das Gericht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young als Monitor eingesetzt, die den Prozess begleitet und Informationen öffentlich bereitstellt.
Die genehmigte Zwischenfinanzierung in Höhe von 40 Millionen US-Dollar setzt sich aus 15 Millionen US-Dollar von einem Bankenkonsortium – darunter Bank of Montreal, Royal Bank of Canada, Scotiabank, National Bank of Canada und JPMorgan Chase – sowie 25 Millionen US-Dollar der Gründerfamilie Atallah zusammen. Ansprüche auf Zahlungen, die vor dem 29. August entstanden sind, werden im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Verfahrens geregelt, während Zahlungen für nach diesem Datum erbrachte Waren und Dienstleistungen regulär weiterlaufen.
FashionUnited hat Ssense um Stellungnahme gebeten.
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