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Spanische Gewerkschaft CCOO verklagt Decathlon wegen Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit

Von Jaime Martinez

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Die neue Markenidentität von Decathlon. Credits: Decathlon

Die Konfrontation zwischen der Geschäftsleitung des multinationalen Sportunternehmens Decathlon in Spanien und der spanischen Gewerkschaft Comisiones Obreras (CCOO) hat sich keineswegs entspannt, sondern noch verschärft. Die Gewerkschaft reichte am Mittwoch, dem 3. April 2024, eine Klage gegen das Sportunternehmen wegen Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit ein.

Erst vor einigen Wochen wurde Decathlon wegen Lohndiskriminierung bei der Behandlung von Teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu den Arbeitsbedingungen von Vollzeitbeschäftigten vom Obersten Gerichtshofs dazu verurteilt, rückwirkend bis Mai 2022 die Lohnunterschiede zwischen den beiden Gruppe von Arbeitnehmenden zu korrigieren. Jetzt reichte die CCOO nach dem Urteil eine weitere Klage ein.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, das Recht auf Vereinigungsfreiheit seiner Beschäftigten zu verletzen und die normale Entwicklung gewerkschaftlicher Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens zu verhindern, indem es beispielsweise Delegierten den Zugang zu Informationen und Unterlagen verwehrt, die für den Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten erforderlich sind. Noch besorgniserregender ist, dass das Unternehmen Vergeltungsmaßnahmen gegen CCOO-Gewerkschaftsdelegierte bei Decathlon ergreift.

Für die Gewerkschaft ist dies ein „systematisches Verhalten von Decathlon“, das eine alternative Gewerkschaftsbildung verhindern soll und den eindeutigen Versuch der Unternehmensleitung darstellt, die gewerkschaftliche Organisation der SGICD (Sindicato Grupo Independiente de Colaboradores de Decathlon) als Mehrheit unter den Beschäftigten weiter zu fördern. Die Gewerkschaft, habe „versucht, einen Dialog zu führen, um dieser Situation ein Ende zu setzen, was jedoch nicht möglich war“.

„Im Gegenteil“, so die CCOO in einer Erklärung, „der Konzern Decathlon fährt fort, schädliche Praktiken gegenüber unseren Gewerkschaftsmitgliedern zu entwickeln“, so dass „insbesondere die Delegierten der CCOO bei Decathlon die schlechtesten Zeitpläne, Änderungen der zugewiesenen Aufgaben und Schichten“ erhalten, während „sie daran gehindert werden, den Arbeitsort zu betreten, um ihre Gewerkschaftsfunktionen auszuüben”, neben anderen Zwangsmaßnahmen. „CCOO bedauert zutiefst die Haltung des Konzerns gegenüber den Delegierten unserer Gewerkschaft sowie die Tatsache, dass die Arbeitsbeziehungen innerhalb des Unternehmens durch ein Gericht geregelt werden müssen“, so die CCOO. Dies sei das Ergebnis einer Praxis, gegen die „heute eine Schutzklage gegen das Unternehmen Decathlon wegen der Verletzung des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit eingereicht wurde“.

Vorwürfe von Zwangsmaßnahmen und Vergeltung

Um die Motive und Ursachen, die die Gewerkschaftsorganisation zur Einreichung dieser Klage veranlasst haben, abschließend zu erläutern, stützt die CCOO ihre Anschuldigung gegen den Sportkonzern auf drei Hauptgründe: Erstens den Vorwurf, mit seinen Aktionen die normale Entwicklung der Gewerkschaftstätigkeiten zu behindern; zweitens seinen Delegierten Gewerkschaftskredite zu verweigern; und drittens und letztens auf Beweise, dass es CCOO-Delegierten unmöglich gemacht wird, ihre Arbeitszeit zu erhöhen oder auf neue Arbeitsplätze mit besseren Bedingungen und Gehaltszahlungen befördert zu werden.

Mit den von der Unternehmensleitung angewandten Praktiken habe Decathlon nach Ansicht der Gewerkschaft „die in Artikel 64 des Arbeitnehmendenstatuts verankerten Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Zuständigkeit verletzt“, da das Unternehmen „sich geweigert hat, CCOO-Delegierten die angeforderten Unterlagen und Informationen systematisch zur Verfügung zu stellen“. Infolgedessen verletze und behindere Decathlon „das Recht dieser Gewerkschaft, eine Analyse der Situation der Beschäftigten vorzunehmen“ und „Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreifen zu können“. Gleichzeitig habe es sich geweigert, die Nutzung der E-Mails des gesamten Personals durch die CCOO zu genehmigen oder zuzulassen und der Gewerkschaft als Antwort darauf „die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Recht auf Kommunikation und Verteidigung unseres Verbandes und des Personals zu gewährleisten“; eine „Genehmigung, die sie der Gewerkschaft SGICD erteilt haben“.

Was den zweiten Punkt betrifft, so wurde der CCOO „der Antrag auf Inanspruchnahme des Gewerkschaftsguthabens verweigert“, was „eine nachteilige Maßnahme gegen die Grundrechte aller Decathlon-Beschäftigten“ darstelle. Und schließlich ist sich die Gewerkschaft „der Unmöglichkeit bewusst, die Arbeitszeit zu erhöhen, befördert zu werden oder unsere Gewerkschaftsguthaben aufzustocken, nur weil wir der CCOO angehören“.

All diese Umstände und Tatsachen ließen der Gewerkschaft keinen besseren Ausweg, als vor Gericht zu gehen und Klage gegen Decathlon wegen Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit einzureichen. „Durch die Weigerung des Unternehmens, Unterlagen und Informationen über die Arbeitsbedingungen der Belegschaft zur Verfügung zu stellen, die Behinderung der Gewerkschaftsarbeit von CCOO, die Verweigerung von Zeitguthaben und Vergeltungsmaßnahmen gegen die aktiven Gewerkschaftsmitglieder von CCOO und andere Praktiken“, begründet die CCOO die Klage abschließend.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.es. Übersetzt und bearbeitet von Simone Preuss.

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