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Sinn: Insolvenzverfahren eröffnet

Von Ole Spötter

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Ausverkauf bei Sinn in Hildesheim Credits: Ole Spötter für FashionUnited

Der Hagener Modehändler Sinn befindet sich nun in einem herkömmlichen Insolvenzverfahren, nachdem es “unterschiedliche Auffassungen über die weitere strategische Ausrichtung der Sanierung” innerhalb der Geschäftsführung gab.

Die Eigenverwaltung der Sinn GmbH ist am 10. Dezember vom zuständigen Amtsgericht in Hagen aufgehoben worden, teilte der Einzelhändler am vergangenen Dienstag mit. Sinn befindet sich nun in einem herkömmlichen Insolvenzverfahren. Dieser Verfahrenswechsel soll keine Auswirkungen auf die “sehr gut verlaufende Sanierung” haben. Die Verantwortlichen planen den SanierungspIan vor Weihnachten beim Gericht einzureichen. Die Gläubiger:innen sollen darüber dann im Januar abstimmen.

Schon jetzt ist klar, dass die Stores in Rheine sowie Hildesheim nicht weitergeführt werden, bestätigte ein Sprecher gegenüber FashionUnited. An einigen Standorten werde derzeit noch verhandelt. Der Laden im niedersächsischen Hildesheim hat seinen letzten Verkaufstag am 28. Dezember. Zur Verfahrenseröffnung sollten zumindest vorerst 36 der ursprünglich 41 Standorte weitergeführt werden. Dem gegenüber stehen zwei Neueröffnungen, die Sinn Mitte Oktober bestätigte.

Insolvenzverfahren eröffnet nach Unstimmigkeiten

Rechtsanwalt Michael Mönig von der Sozietät Mönig Wirtschaftskanzlei, der bisher als Sachwalter im Verfahren aktiv war, wurde vom Gericht auch zum Insolvenzverwalter bestellt und soll die Sanierung weiter federführend leiten. Dafür wird er eng mit Sinn-Geschäftsführerin Isabella Goebel und dem von der Geschäftsführung beauftragten Restrukturierungsexperten Jan Ockelmann von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Nord zusammenarbeiten.

Grund für den Schritt zum herkömmlichen Insolvenzverfahren seien “unterschiedliche Auffassungen über die weitere strategische Ausrichtung der Sanierung” in der Geschäftsführung gewesen. Eine Einigung sei dabei nicht in Sicht gewesen, heißt es aus Hagen. Um eine Verzögerung des Verfahrens zu verhindern, wurden zuerst die Vertreter:innen des Gläubigerausschusses darüber informiert und dann mit deren Zustimmung der Wechsel eingeleitet.

Sinn beantragte Anfang August ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dies wurde mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation sowie Schließungen wegen Wasserschäden und anderen bautechnischen Gründen begründet. Diese haben zu Umsatzrückgängen bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Kosten für Mieten, Energie und Logistik geführt. Außerdem hat auch die Implementierung eines neuen Warenwirtschaftssystems einen erheblichen Mehraufwand mit sich gebracht.

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