Schweizer Ständerat stimmt Verbot für tierquälerisch erzeugte Pelze zu
Die Schweiz rückt einem Import- und Handelsverbot für tierquälerisch produzierte Pelzprodukte näher. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat dem indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Pelz-Initiative zugestimmt.
Die kleine Kammer nahm die Änderungen im Tierschutzgesetz mit 43 Ja- zu einer Nein-Stimme an, bei keiner Enthaltung. Das geht aus einer von den Parlamentsdiensten veröffentlichten Meldung der Nachrichtenagentur Schweizerische Depeschenagentur (SDA) hervor. Der Nationalrat, der bereits vor einem Jahr zugestimmt hatte, muss die Vorlage wegen zweier verbliebener Differenzen ein weiteres Mal behandeln. Die Schlussabstimmung sei für den 2. Oktober vorgesehen und gelte weitgehend als Formsache, teilte die Tierschutzorganisation Vier Pfoten am Dienstag mit. In Kraft treten solle das Importverbot am 1. Juli 2029.
Für den Handel bringt die Vorlage mehrere Neuerungen. Wer in der Schweiz Pelzprodukte einkauft, ob im stationären Geschäft oder online, muss künftig die Herstellungsmethode abklären und belegen, dass die Ware nicht tierquälerisch gewonnen wurde. Pelze, die ohne diesen Nachweis in den Verkehr gelangen, kann der Bund beschlagnahmen und einziehen. Vom Verbot ausgenommen bleibt die Einfuhr für den Eigengebrauch auf Reisen, Erbstücke dürfen eingeführt, aber nicht weiterverkauft werden. Zuständig für die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr ist der Bund, das Handelsverbot überwachen die Kantone.
Zu reden gaben im Ständerat zwei Anträge aus der vorberatenden Kommission, die beide scheiterten. Der erste betraf den Maßstab dafür, welche Gewinnungsmethoden als tierquälerisch gelten. Der Bundesrat knüpft diesen an die Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit, die Kommissionsmehrheit wollte allgemeiner auf international anerkannte Regelwerke verweisen. Der zweite betraf die Zertifizierung. Sie soll nun wie vom Bundesrat vorgesehen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen liegen und nicht bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle. Diesen Punkt entschied der Rat mit 40 zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung.
Tierschutzorganisationen hatten vor der Debatte davor gewarnt, dass ein Verweis auf bestehende Zertifizierungssysteme die Regelung entwerte, weil diese Systeme aus der Pelzbranche selbst stammen.
Vier Pfoten wertet den Entscheid als Signal über die Schweiz hinaus. „Dieser wegweisende Entscheid ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und sendet ein starkes Signal gegen die Grausamkeit, die der Pelzzucht und dem Pelzhandel in ganz Europa innewohnt. Die Schweiz zeigt die Richtung. Jetzt ist es an der Europäischen Kommission, nicht länger zu zögern“, sagte Eva Lauwens, EU Public Affairs Specialist bei der Organisation.
Auf EU-Ebene ist eine Entscheidung offen. Ein Anfang des Jahres durchgesickerter Entwurf der Europäischen Kommission ziele auf Tierwohlstandards statt auf ein Verbot von Pelzzucht und -import, kritisiert Vier Pfoten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sei im Juli 2025 zu dem Schluss gekommen, dass Tierwohl in den Käfigsystemen der Pelzzucht nicht gewährleistet werden könne. Pelzfarmen gibt es heute nur noch in einer Handvoll EU-Mitgliedstaaten, gehandelt wird die Ware aber im gesamten Binnenmarkt.
Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt.
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