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Schweiz verhängt als erstes europäisches Land Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze

Von Simone Preuss

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Tier im Käfig. Bild: Vier Pfoten

Als erstes europäisches Land hat die Schweiz jüngst ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten beschlossen, das bereits ab 1. Juli 2025 in Kraft treten soll.

Die Tierschutzorganisationen Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und der Zürcher Tierschutz begrüssen den Entscheid des Bundesrats. „Dass künftig keine Pelze mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, die unter besonders grausamen Bedingungen wie Käfighaltung auf Gitterböden oder der Jagd mit Tellereisen entstanden sind, ist ein wichtiges Signal – für mehr Tierschutz und für eine ethischere Konsumkultur“, kommentieren die Organisationen in einer Mitteilung.

Regelung schließt Totschlagfallen nicht mit ein

Auch wenn die Schweiz damit eine internationale Vorbildfunktion übernimmt, sind sie enttäuscht über die enge Fassung der Regelung. So gilt etwa der Einsatz von grausamen Totschlagfallen nicht als tierquälerisch und das Fell von auf diese Weise getöteten Tieren ist somit nicht vom Importverbot erfasst. 

„Es ist zentral, dass der Begriff ‚tierquälerisch‘ nicht zu eng ausgelegt wird – sonst besteht das Risiko, dass weiterhin Pelze in die Schweiz gelangen, die nach unseren Tierschutz-Standards nicht akzeptabel sind,“ so die Tierschutzorganisationen.

Dem Importverbot ging ein von Schweizer Tierschutzaktivist:innen angestossener Volksentscheid voraus. Diesem ging eine Unterschriftensammlung in der Schweizer Bevölkerung voraus, die auch ein Stopfleberverbot einschloss. Hier kamen im Jahr 2023 mehr als 100.000 Unterschriften zusammen, beziehungsweise für ein Pelzverbot mehr als 116.000, was die erforderliche Schwelle von 100.000 Unterschriften für eine nationale Abstimmung erfüllte.

In Deutschland wurde die letzte Pelzfarm im Jahr 2019 geschlossen, die Pelztierzucht und -haltung ist jedoch gesetzlich nicht verboten.

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