Schulze will Vernichtung von Waren über 'Obhutspflicht' einschränken
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Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will die Vernichtung neuwertiger Waren unter anderem im Onlinehandel über neue Pflichten für die Verkäufer eindämmen. Diese sollen über eine "Obhutspflicht" angewiesen werden, Waren "gebrauchstauglich" zu halten - etwa durch Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts. Der Entwurf für die Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz ging am Dienstag zur Anhörung an die Fachverbände und Behörden in den Ländern. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Um die Pflicht konkret auszugestalten, muss die Bundesregierung aber noch eine Verordnung erlassen.
"Jährlich werden in Deutschland Schätzungen zufolge Waren im Wert von über sieben Milliarden Euro vernichtet", sagte Schulze der dpa. Wie viel genau weggeworfen werde, sei völlig intransparent. "Dahinter stehen rein betriebswirtschaftliche Überlegungen. Das passt nicht in eine Zeit, in der die Menschheit deutlich mehr verbraucht als unser Planet hergibt", zeigte sie sich überzeugt. Sie wolle daher regeln, wie Händler mit Retouren und mit Restposten umgehen müssten. Innerhalb der Bundesregierung ist der Plan noch nicht abgestimmt. Verbände können nun bis zum 9. September Stellung beziehen.
Als Beispiel nannte Schulze Kleidung und Luxusuhren: "Neuwertige Hosen und Schuhe vernichten, weil gerade die Saison vorbei ist, oder teure Uhren zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch bleibt - all diese Praktiken werden wir in Zukunft unterbinden." Solange die Waren weiter genutzt werden könnten, dürften sie nicht weggeworfen werden. "Man kann sie preiswerter verkaufen oder spenden." Zudem würden Händler verpflichtet, klar zu dokumentieren, was sie mit Retour- und Überhangwaren machen. "Hier gibt es überhaupt keine Transparenz. Das ist eine totale Blackbox", kritisierte Schulze.
Im Fokus der Debatte um Retouren-Vernichtung stehen derzeit
Online-Versandhändler wie Amazon
In Schulzes Plänen geht es um alle Produkte - also sowohl Lebensmittel als auch Gebrauchsgegenstände - und um alle Händler, nicht nur Verkäufe übers Internet. Erst wenn Verkauf, Spende oder ein anderer Gebrauch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich zumutbar sind, soll die letzte Möglichkeit sein, etwas wegzuwerfen. Aus der Obhutspflicht entstehen nach Angaben des Bundesumweltministeriums erst konkrete Pflichten für die Verkäufer, wenn die Bundesregierung Details über eine Rechtsverordnung bestimmt. Das plant das Ministerium in einem zweiten Schritt, Bundesrat und Bundestag müssen dann zustimmen.(Dpa)